Zum Welthurentag am 2. Juni 2014
Der 2. Juni ist der internationale Gedenktag gegen die Diskriminierung von Prostituierten.
1975 als verfolgte Prostituierte in Frankreich in eine Kirche besetzten um auf ihre Rechte aufmerksam zu machen, erhielten sie weltweit mediale Interesse. In Deutschland gründete sich Anfang der 80er Jahre die erste Hurenbewegung.
1985 fand in Deutschland der erste Huren-Kongress in Berlin statt.
Hier die Forderungen der Hurenbewegung von damals und was bis heute (teils) umgesetzt wurde (siehe durchgestrichenes) und was immer noch nicht erfolgt ist:
- Gleichberechtigung für Prostituierte;
- Anerkennung als Beruf;
Aufnahme in die gesetzliche Sozialversicherung (z.B. Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe, Altersversorgung);- sofortige Einstellung aller Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen verbotener Prostitution und Verstoß gegen die Sperrgebiets-verordnung;
- Aufhebung des Verbots gegen die Werbung für Prostitution (§ 120 OWiG);
- Aufhebung jeglicher Registrierung, Reglementierung, Kontrolle undSpeicherung in Dateien der Polizei, des Landes und des Bundeskriminalamtes;
Abschaffung der erkennungsdienstlichen Behandlung von Prostituierten durch die Polizei- Einhaltung der Unverletztlichkeit der Person und der Wohnung durch die Polizei;
- Aufhebung der Nachweispflicht gegenüber Behörden bei Beendigung der Prostitutionstätigkeit;
- keine Diskriminierung von Ex-Prostituierten im Geschäfts-, Berufs- und Privatleben;
- Recht auf sexuelle Selbstbestimmung;
- Ende der Diskriminierung von Prostituierten bei Gerichtsverfahren,z.B.Vergewaltigungsprozessen; teilweise erfolgt.
- Überprüfung von Moralvorstellungen, z.B. Doppelmoral, Hinterfragen der rechtlichen Begriffe „Sittenwidrigkeit“ und „gewerbliche Unzucht“;
- staatliche Unterstützung von Prostituierten-Selbsthilfegruppen; (teils aus den Selbsthilfegruppen , würden Fachberatungsstellen, die Stellen würden mit Sozialarbeitern besetzt.
- staatiche Maßnahmen zur Aufklärung über „Safer-Sex“, besonders für Männer; (teils umgesetzt.2001 wurde die Pflichtuntersuchung (Bockschein) abgeschafft und durch das IFSG ersetzt. Durch Sparmassnahmen bei den Gesundheitsämter wurde in den letzten Jahren die gesundheitliche Aufklärungs- und Präventationsarbeit stark zurück gefahren.)
- staatliche Förderung für Frauen, die aus der Prostitution aussteigen wollen, sie müssen in einem finanziellen und persönlich realistischen Rahmen stehen (z.B. Umschulungsfonds, Wohnungshilfen, Drogentherapie, Arbeitsvermittlung).
Um die Diskriminierung und die Stigmatisierung gegenüber Sexworker entgegen zu wirken , ist es heutzutage dringend erforderlich, das der Gesetzgeber aufgefordert wird folgende Forderungen umzusetzen.(Siehe Gesetzesentwurf von Dona Carmen):
http://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/2014/04/DonaCarmen-Gesetzentwurf20142.pdf
- Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
- Änderung von Art. 297 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
- Änderung des Strafgesetzbuches
- Änderung der Strafprozessordnung
- Änderung des Ordnungswidrigkeitengesetzes
- Änderung des Aufenthaltsgesetz
- Änderung der Gewerbeordnung
- Änderung des Gaststättengesetzes
- Klarstellung zur Baunutzungsverordnung
- Änderung des Einkommenssteuergesetzes
- Aufhebung des Prostitutionsgesetzes (Keine Sondergesetze, sondern Eingliederung in bestehenden Gesetze)
- Änderung des Sozialgesetzbuches III
- Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Eine Entkriminalisierung und Entstigmatisierung von Sexarbeit kann erst dann erfolgen!
Dazu bedarf es das man Sexarbeiterinnen als die Expertinnen und bei politische Entscheidungen anhört
- ihre Forderungen ernst nimmt
- mit Respekt begegnet
- ohne erneute Diskriminierung
- ohne erneute Gesetze und Verordnungen verabschiedet, die die Situation der Sexarbeiterinnen verschlechtet.
- ohne erneute Gesetze, die die Sexarbeiterinnen in die Illegalität treibt
- Diskriminierung und Stigmatiserung erschwert es den Sexarbeitern ihre Stimme laut gemeinsam zu erheben
.
ONLY RIGHTS CAN STOP THE WRONGS!
Frances, Sexarbeiterin