‚Medizinische Zwangsberatung‘ – Schritte auf dem Weg zur Psychiatrisierung von Sexarbeit

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Vortrag von Fraences auf den 4. Frankfurter Prostitutionstagen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde,

bekanntlich plant die Bundesregierung mit ihrem „Prostituiertenschutzgesetz“, dass Sexarbeiter/innen sich zukünftig einem Anmeldeverfahren unterwerfen sollen.
Dieses Anmeldeverfahren beinhaltet neben einer gesundheitlichen Zwangsberatung auch ein so genanntes „Informations- und Beratungsgespräch“, zu dem wir persönlich erscheinen müssen.

Dabei dürfte es am allerwenigsten um Information und Beratung gehen. Einige Infos zu den örtlichen Sperrgebietsregelungen und die Telefonnummern von Polizei und Beratungsstellen wird man uns in die Hand drücken. Kernpunkt des Gesprächs aber soll eine Überprüfung unserer „Einsichtsfähigkeit“ sein.
Können wir die „zu unserem Schutz erforderliche Einsichtsfähigkeit“ nicht nachweisen, kann man uns zukünftig die Ausübung der Prostitution verbieten.

prostituieren

Durch dieses Verweigerungsrecht der Behörde verwandelt sich die „Anmeldepflicht“ de facto in eine „Erlaubnispflicht“ für Sexarbeit. Wo man auch hinschaut bei diesem Gesetz – überall findet sich Etikettenschwindel.
Die auf uns zukommende Anmeldepflicht ist mehr als eine bloße Registrierung – was für sich genommen schon schlimm genug ist. Es geht dabei auch um eine inquisitorische und übergriffige Ausforschung der Betroffenen. Wohlgemerkt: Es geht nicht um die Prüfung vorhandener oder nicht vorhandener Einsichten. Es geht um die Überprüfung unserer Fähigkeit zur Einsicht. Mit anderen Worten: ob wir noch ganz dicht sind! Ich halte das für eine anmaßende und grobe Verletzung unseres Persönlichkeitsrechts. Das sollten wir entschieden zurückweisen!

Wie will die zuständige Behörde eigentlich feststellen, ob eine Sexarbeiter/in mit mangelnder Einsichtsfähigkeit vor ihnen steht? Schauen wir mal in die Begründung des Prostituiertenschutzgesetzes. Dort ist zu lesen (Nachfolgende Zitate aus GE, S. 63/64, 86), dass es sich dabei um eine Person handelt, die (ich zitiere) „nach ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung nicht in der Lage ist, die Reichweite und vor allem auch die Risiken der Prostitutionsausübung zu erkennen und nach dieser Einsicht zu handeln.“

Als Anhaltspunkt für eine mangelhafte „Einsichtsfähigkeit“ gilt z. B. (ich zitiere) eine „stark ausgeprägte Intelligenzminderung“, die mit „emotionaler und sozialer Unreife“ einhergeht. Diese kann sich in einer „außerordentlich psychischen Abhängigkeit“ oder in einer „erschwerten Anpassung an die Anforderungen des alltäglichen Lebens“ äußern.

Es bestehe die Gefahr, dass solche Personen sich (ich zitiere) „völlig naiv auf eine Tätigkeit als Prostituierte einlassen“. Sie besäßen „erkennbar sehr naive Motive oder unrealistische Vorstellungen von der Tätigkeit als Prostituierte“. Es mangelt ihnen „aufgrund psychischer oder geistiger Einschränkungen“ an der „ausreichenden Einsichtsfähigkeit“. (GE S. 86)

All das kann man nachlesen in der Begründung zum „Prostituiertenschutzgesetz“ auf den Seiten 63/64 und 86. Die Rede von den angeblich „nicht einsichtsfähigen Prostituierten“ ist neu. Zumindest spielte das in den letzten Jahren und Jahrzehnten keine Rolle. Warum aber jetzt?
Warum braucht das „Prostituiertenschutzgesetz“ einen solchen Popanz?
Wie der Name des Gesetzes besagt, erhebt es den Anspruch uns zu „schützen“. Aber dafür muss man uns erst einmal für „schutzbedürftig“ erklären. Bisher galten wir als „schutzbedürftig“, weil die große Mehrzahl von uns angeblich gar nicht freiwillig, sondern nur unter „Zwang“ in der Prostitution arbeitet.

Seit zwei Jahrzehnten erklären Politiker und Medien landauf landab, dass Sexarbeiter/innen mehrheitlich „Zwangsprostituierte“ seien. Die kleine Zahl selbstbestimmter Frauen, die ab und zu mal in den Medien auftreten, sei lediglich die exotische „Ausnahme von der Regel“.
Dumm ist nur, dass es für die Behauptung der weit verbreiteten „Zwangsprostitution“ schon seit Jahren keinen verlässlichen Nachweis gibt. Schlimmer noch: Polizei und Beratungsstellen gehen zunehmend die vorzeigbaren „Opfer“ aus.

So gab es im vergangenen Jahr 2014 bei den drei einschlägigen Rotlicht-Delikten „Ausbeutung von Prostituierten“, „Zuhälterei“ und „Menschenhandel“ zusammen-genommen gerade mal 902 mutmaßliche Opfer. Im Jahr 2000 war diese Zahl noch mehr als viermal so hoch (4.416).
Doch selbst die im Jahr 2014 registrierten 902 „Opfer“ stehen nur auf dem Papier der polizeilichen Kriminalstatistik. Es sind nur die von der Polizei vermuteten Opfer. Sie werden auf Grund von Anzeigen so eingestuft, ohne dass ein unabhängiges Gericht darüber befunden hat, ob sie wirklich „Opfer“ sind.

Nimmt man die Dinge, wie sie sich nach der rechtstaatlichen Überprüfung durch ein Gerichtsverfahren darstellen, so kommt man zuletzt – nämlich im Jahr 2013 – auf gerade mal 94 verurteilte Täter bei Rotlichtdelikten.

Seit gut 20 Jahren aber liegt das Verhältnis mutmaßlicher „Opfer“ zu „Tatverdächtigen“ bei „1 zu 1“. Bei knapp 100 verurteilten Tätern käme man also auf eine Zahl von 100 bis 150 „tatsächlichen Opfer“. Bezieht man diese geringe Zahl auf die 200.000 hierzulande in der Prostitution tätigen Frauen, so heißt das: Mehr als 99 % der Sexarbeiter/innen arbeiten dort aufgrund selbstgetroffener Entscheidungen, ohne dass täglich Zwang auf sie ausgeübt werden müsste. Das ist die Realität. Und an dieser Größenordnung würde sich rein gar nichts ändern, wenn man von einem 100-prozentigen Dunkelfeld ausgehen und die Zahl der tatsächlichen Opfer verdoppeln würde.

Was den Nachweis angeblich weit verbreiteter „Zwangsprostitution“ betrifft, so hat die Polizei also auf ganzer Linie versagt. Auch zehn weitere „Tatorte“ können an diesen Fakten nichts ändern.
Wenn sich aber die Schutzbedürftigkeit aufgrund äußerer Umstände – wie etwa „Zwang“ durch „Zuhälter“ und „Menschenhändler“ – immer weniger belegen lässt, müssen andere Vorwände als Rechtfertigung herhalten für eine behördlich-polizeiliche Dauerüberwachung der Prostitution. Deshalb die Erfindung der angeblich „mangelnden Einsichtsfähigkeit“ von Sexarbeiter/innen. Statt um messbare äußere Umstände handelt es sich hierbei um eine kaum objektiv überprüfbare „innere Befähigung“.

Deutlich wird hier: Nicht mehr „Zuhälter“ oder „Menschenhändler“ sind hier das Problem, sondern die Sexarbeiterin selbst wird hier zum Problem erklärt! Das Klima ändert sich …
Allein 5 der 39 Paragrafen des „Prostituiertenschutzgesetzes“ nehmen Bezug auf die neu erfundene Gruppe von Sexarbeiter/innen mit angeblich „mangelnder Einsichtsfähigkeit“. Es scheint der Regierung also durchaus wichtig zu sein. (§ 5 („Anmeldebescheinigung“), § 8 („Maßnahmen bei Beratungsbedarf“), § 21 („Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis“), § 23 („Betriebskonzept für Prostitutionsgewerbe“) und § 25 („Auswahl der im Betrieb tätigen Personen; Beschäftigungsverbote“))

 

Aber wie wichtig ist das für uns Sexarbeiter/innen?

Ich kann mir gut vorstellen, dass viele sich sagen: „Betrifft mich nicht. Ich bin schon lange genug im Gewerbe, mir kann keiner ein X für ein U vormachen. Betrifft vielleicht ausländische und jüngere Prostituierte, die keinen Durchblick haben. Vielleicht gar nicht so schlecht, wenn die erst mal nicht in der Prostitution arbeiten.“

Klar, kann man so sehen. Nur ist die dahinter stehende Vorstellung, es beträfe nur eine kleine ausgewählte Gruppe, schon im Ansatz falsch.
Werft einfach mal einen Blick in die Gesetzesbegründung. Dort steht in Bezug auf das Prostitutionsgewerbe, es sei eine Tatsache, dass (ich zitiere)

„die in diesem Bereich Tätigen belegbar erheblichen psychischen und physischen Gefährdungen ausgesetzt sind“.

Weiter heißt es (ich zitiere):

„Es ist darüber hinaus eine soziale Realität, dass viele Prostituierte sich in einer sozialen und psychischen Situation befinden, in der es fraglich ist, ob sie sich wirklich frei und autonom für oder gegen diese Tätigkeit entscheiden können.“  (GE, S. 32)

Im Klartext heißt das: Nicht einige wenige, sondern mehr oder weniger alle in der Prostitution Tätigen werden verdächtigt, sich aufgrund starker psychischer Belastung nicht wirklich frei entscheiden zu können.
Das Prostitutionsgesetz von 2002 hat uns – zumindest auf dem Papier – noch „Selbstbestimmung“ zugetraut. Heute wird im „Prostituiertenschutzgesetz“ nur noch von Selbstbestimmung und Freiwilligkeit gesprochen, um sie in Zweifel zu ziehen. Mittlerweile haben wir eine „Beweislastumkehr“. Das heißt:

  1. Unsere Selbstbestimmung wird in Zweifel gezogen und
  2. Wir selbst sind es, die belegen müssen, dass wir noch richtig ticken.

Das ist die Logik der Zwangsberatung nach dem neuen „Prostituiertenschutzgesetz“!

Wie konnte es zu dieser Umkehr der bisherigen Sichtweise kommen?

Werfen wir einen kurzen Blick zurück. In den vergangenen Jahren kam kaum ein Artikel, kaum eine Talkshow ohne die Frage aus: „Ist Prostitution ein Beruf wie jeder andere?“
Schon die Frage war unsinnig. Bekanntlich ist jeder Beruf anders als jeder andere Vergleichsberuf. Aber das hinderte nicht, dass die Frage immer wieder gestellt wurde mit dem absehbaren Ergebnis, dass Prostitution selbstverständlich anders als andere Berufe sei.

Wie ein Mantra geisterte die Formel „Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere“ durch die Debatten und signalisierte das nach wie vor bestehende Abgrenzungsbedürfnis gegenüber Prostitution. Zugleich ließ sich damit die insgesamt halbherzige Legalisierung von 2002 rechtfertigen, die sie strafrechtliche Reglementierung und damit die rechtliche Ungleichbehandlung in vielen Bereichen beibehielt.

Doch etwa 2013 nahm diese Diskussion eine Wende: Prostitution gilt nicht länger als ein andersartiger Beruf, sondern zunehmend als ein nicht „normaler“ Beruf! Der nächste Schritt war geradezu logisch: Wenn die Tätigkeit Prostitution nicht „normal“ ist, wie können dann die Prostituierten, die diese Tätigkeit ausüben, noch als „normal“ gelten?

Die steile These, Prostitution sei kein „normaler Beruf“, kommt insbesondere aus der Ecke derjenigen, die sich für das „Schwedische Modell“ der Freierbestrafung stark machen und behaupten, sie seien nur gegen das „System der Prostitution“, nicht aber gegen Prostituierte. Diese Logik war schon immer verlogen. Es sind Leute, die nicht davor zurückschrecken, Prostituierte solange zu stigmatisieren, bis sie wieder Insassen psychiatrischer Kliniken sind.

Das ist keineswegs eine Übertreibung. Schaut Euch einmal an, was Vertreter/innen der Bewegung „Stopp Sexkauf“ auf der Website www.trauma-and-prostitution.eu über Sexarbeiter/innen verbreiten!
Ich greife an dieser Stelle nur einige ihrer Wortführerinnen heraus.

Dr. Ingeborg Kraus

Zu den Erstunterzeichner/innen des Aufrufs „Stopp Sexkauf“ gehört Dr. Inge-borg Kraus. Sie ist Psychotherapeutin in Karlsruhe, schreibt gerne in der EMMA und ist Initiatorin des „Karlsruher Appells“ für die Abschaffung von Prostitution. Sie wird inzwischen von den international vernetzten Prostitutionsgegnern von einer Fachtagung zur nächsten herumgereicht: Montreal, New York, Madrid, München.
Was hat diese Frau über uns Sexarbeiter/innen zu sagen?

Prostitutionsausübung – so Frau Kraus – kann gar nicht auf einer eigenständigen und bewusst getroffenen, also freiwilligen Entscheidung beruhen. Denn Prostitution ist nichts anderes als eine „Re-Inszenierung psychischer Traumata“, die Sexarbeiter/innen in ihrer Kindheit erlebt haben. Prostitutionsausübung sei nichts anderes als eine „posttraumatische Folgestörung“ und ein „selbstverletzendes Verhalten“. Der überwiegende Teil der Prostituierten habe Biografien mit entsprechenden Vorbelastungen. Dazu zählten insbesondere körperliche und sexuelle Misshandlungen. Prostituierte seien also von Anfang an „Opfer“, und sie bleiben es, weil sie sich zwanghaft immer aufs Neue Misshandlungen aussetzen.
Das würden Prostituierte nur nicht zugeben. Denn sie hätten eine „gestörte Wahrnehmung der eigenen Gefühle“.

Prostituierte sind allesamt traumatisiert. Sie waren als Kinder hilflos bestimmten Situationen ausgeliefert, in die sie sich als Erwachsene nunmehr aus Wiederholungs-zwang begeben, um ihren Ausgangskonflikt – diesmal unter den Bedingungen von Macht und Kontrolle – ständig neu zu inszenieren, um so die ursprüngliche trauma-tische Ohnmacht zu überwinden. Diese Überwindung sei jedoch nur scheinbar. Denn sie sei mit einer „Abspaltung von Gefühlen“ verbunden – was „Dissoziation“ genannt wird. Nur dadurch seien Situationen, die mit Ekel und Angst verbunden seien, zu ertragen.

In einem Beitrag, den Dr. Ingeborg Kraus im März 2014 auf einer Podiumsdiskussion in München gemacht hat, erklärte sie (ich zitiere):

„Im Moment der Dissoziation, z. B. wenn man Ekel und Schmerz ausblenden muss, findet eine Art Hirnfreezing statt, das einen aber auch handlungs-unfähig macht, d.h. man kann keine Grenzen ziehen und nicht mehr Nein sagen. Fatal für Frauen, die sich einer Horde Männer gegenüber befinden, die für eine Gang-Bang-Party bezahlt haben. Die Frage ist: Wollen wir das, was definitiv zur Prostitution dazugehört, zu einem normalen Beruf für Frauen erklären?“

(Dr. Ingeborg Kraus, Prostitution als Reinszenierung erlebter Traumata, zitiert nach: trauma-and-prostitution.eu)

Bereits 2013 beschrieb Frau Kraus in EMMA Prostitution als einen „Akt des Selbsthasses und der Selbstschädigung“. Prostituierte hätten keine funktionierenden Selbstschutzmechanismen, sondern praktizieren nur „dysfunktionale Versuche, sich selbst zu schützen“: „Vor diesem Hintergrund muss das Konzept der Freiwilligkeit in der Prostitution und die Darstellung als normale Tätigkeit in Frage gestellt werden.“ (Dr. Ingeborg Kraus, Prostitution und Freiwilligkeit, zitiert nach: trauma-and-prostitution.eu)

Mit Bezug auf die Hirnforschung erklärt Frau Kraus mittlerweile, dass Trauma-Erfahrungen zu „hirnorganischen Veränderungen“ führen, zu einem „Einfrieren des Gehirns“ Mit anderen Worten: Sexarbeiter/innen haben einen an der Waffel. Gleichzeitig habe die biologische Trauma-Forschung herausgefunden, dass das „erneute Aufsuchen von Gewalt“ mit einer „endogenen Opioid-Ausschüttung“ verbunden sei, was beruhigende Wirkung habe.
Damit hat diese traumapsychologisch vorgebildete Prostitutionsgegnerin uns endlich eine hirnorganische Erklärung dafür geliefert, warum Sexarbeiter/innen nicht den Ratschlägen wohlmeinender Feministinnen folgen und die Prostitution an den Nagel hängen:
Sie sind geistig nicht ganz zurechnungsfähig, sie ticken nicht richtig.

An die Stelle des Zwangs durch äußere Umstände wie „Zuhälter“ und „Menschen-händler“ tritt nun der „innere Zwang“, dem offensichtlich sämtliche Prostituierte folgen: ihr geradezu unheimlicher Hang, „sich immer wieder erneut Misshandlungen auszusetzen“.
Die im neuen „Prostituiertenschutzgesetz“ vorgesehene Überprüfung der „Einsichtsfähigkeit“ von Sexarbeiter/innen macht vor diesem Hintergrund durchaus Sinn. Sie könnte möglicherweise nicht einige wenige, sondern uns alle betreffen.

Michaela Huber

Dr. Ingeborg Kraus ist mit ihren Ansichten nicht alleine. Sie hat im September 2014 einen Aufruf von „Psychotherapeuten/innen gegen Prostitution“ ins Leben gerufen. Den findet man ebenfalls auf der Website „Trauma and Prostitution“.
Zu den Erst-Unterzeichner/innen zählen neben einigen namhaften Professoren aus der Trauma-Branche auch Michaela Huber, Diplom-Psychologin und Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Trauma und Dissoziation.

Auf der genannten Website findet man von ihr einen Vortrag mit dem Titel „Trauma und Prostitution aus traumatherapeutischer Sicht“. (Michaela Huber, Trauma und Prostitution aus traumatherapeutischer Sicht, zitiert nach:
trauma-and-prostitution.eu)

Darin legt Frau Huber dar, dass Prostituierte bereits in der Kindheit „bindungstraumatisiert“ seien, sexueller Gewalt ausgesetzt oder anderen zur sexuellen Ausbeutung überlassen waren. Die Folge sei „mangelnder Selbstschutz“. Der Schritt hin zu einem „Prostituierten-schutzgesetz“ versteht sich dann wie von selbst.

Laut Michaela Huber handeln Sexarbeiter/innen gegen die Natur des Menschen. Denn das Zulassen einer ständigen Penetration des eigenen Körpers sei nur möglich durch ein „Abschalten natürlicher Phänomene“ wie Angst, Scham, Ekel und Verachtung. An die Stelle solcher „natürlicher Reaktionen“ tritt ein „Umdefinieren der Handlungen in eine „Arbeit“ oder „Dienstleistung““.

Ein Trauma, so Frau Huber, bedeutet ferner, dass „die integrative Funktion des Gehirns überfordert ist“. Es kommt zu „gefühlsmäßigen Störungen“. „Viele Menschen suchen die Trauma-nahe Situation immer wieder auf, weil sie nicht (ausreichend) aus Erfahrung lernen.“
Wer also – wie wir Sexarbeiter/innen – unfähig ist, aus den eigenen Erfahrungen zu lernen, wer sich also nicht selbst schützen kann, der muss eben geschützt werden. Im Zweifel durch ein „Prostituiertenschutzgesetz“ …

Michaela Huber ist nicht irgendwer. Sie war von 1978 bis 1983 war sie Redakteurin bei der Zeitschrift „Psychologie heute“ und erhielt 2008 das Bundesverdienstkreuz für ihr großartiges Engagement für schwer traumatisierte Menschen.
2011 erhielt sie den Bertha-Pappenheim-Preis „für besonders verdienstvolle und wirkungsvolle nationale und internationale Beiträge und Publikationen zur Verbes-serung der Situation von Frauen mit einer dissoziativen Identitätsstörungen“. Der Preis wird im Übrigen verliehen von der „Deutschen Gesellschaft für Trauma und Dissoziation e.V.“, deren Vorsitzende Frau Huber ist. Sie hat sich den Preis sozusagen selbst verliehen. Das nur als Anmerkung, wie diese Leute selbst ticken…

Man fragt sich natürlich, worauf Leute wie Kraus und Huber ihre Einsichten stützen.
In der Regel verweisen solche Leute auf ihre „langjährigen psychotherapeutischen Erfahrungen“. So schrieb etwa Kraus in EMMA (2013):

„In meiner langjährigen psychotherapeutischen Erfahrung habe ich auch Prostituierte begleitet und die Hintergründe kennengelernt, die diese Frauen in die Prostitution geführt haben. Es wurde dabei deutlich, dass die Prostitution in allen Fällen die Fortsetzung von Gewalterfahrungen in ihrer Biographie war.“

Auch Michaela Huber bezieht sich auf „Erfahrungen aus Beratung und Psychotherapie“.

Ich mag nicht ausschließen, dass es unter Sexarbeiter/innen solche Biografien mit Gewalterfahrungen im Vorfeld von Prostitution gibt. Aber ich sage in aller Deutlichkeit:
Der Rückschluss von Einzelfällen der psychotherapeutischen Beratungspraxis auf eine Gesamtbewertung des Berufs Prostitution ist unzulässig und unseriös.
Hier wird ein ganzer Berufsstand unter Missbrauch wissenschaftlicher Reputation aus ziemlich durchschaubaren Motiven für krank bzw. krankhaft erklärt.

Was würde man von Wissenschaftlern halten, die aufgrund der Aussagen einiger Dutzend Ehefrauen, die einen Therapeuten aufsuchen, die Abschaffung von Ehe und Familie fordern. Sie würden nicht für voll genommen, ihre Karriere wäre beendet.
Nur bei Prostitution ticken die Uhren bekanntlich mal wieder anders: Gerade das Abweichen von wissenschaftlichen Standards scheint hier als besonders seriös zu gelten.

Um bei dem Nachweis für die seelischen Schäden, die angeblich durch Prostitution entstehen, nicht nur auf eigene Therapieerfahrungen und auf die weltweit präsentierten fünf bis zehn Aussteigerinnen angewiesen zu sein, verweist man auf wissenschaftliche Studien, die belegen sollen, dass Prostitution nur eine zwanghafte Fortsetzung frühkindlicher Gewalterfahrungen sei.

Studie von Sybille Zumbeck

In Deutschland gibt es tatsächlich eine empirische Untersuchung zu posttraumatischen Belastungsstörungen im Zusammenhang mit Prostitution. Sie ist aus dem Jahr 2001 und stammt von der Hamburger Psychologin Sybille Zumbeck. Es ist die bislang einzige Studie zu diesem Thema in Deutschland. (Sybille Zumbeck, Die Prävalenz traumatischer Erfahrungen, posttraumatischer Belastungsstörungen und Dissoziation bei Prostituierten, Hamburg 2001)

Sie kommt zu dem Ergebnis, dass 98 % der Befragten mindestens ein Trauma erlebt haben und immerhin 59 % der befragten Prostituierten eine „posttraumatische Belastungsstörung“ hätten.
Das sei wesentlich mehr als beim Durchschnitt der Gesamtbevölkerung. Stimmt es also doch, was die Prostitutionsgegnerinnen über den Zusammenhang von Traumatisierung und Prostitution behaupten? Haben sie die Fakten auf ihrer Seite?

Vertreter/innen der „Stopp Sexkauf“-Bewegung verweisen gerne auf die eben genannten Größenverhältnisse. Ansonsten aber erfährt man von ihnen wenig über die genannte Untersuchung. Deswegen vier kurze Anmerkungen an dieser Stelle:
Punkt 1:
Befragt wurden in der besagten Untersuchung nur eine geringe Zahl von Frauen, nämlich lediglich 54 Frauen.
Punkt 2:
Um sich vor den von ihr befürchteten Übergriffen von Zuhältern und Freiern zu schützen, wagte es die Psychologin – wie sie schreibt – nicht, die Sexarbeiter/innen an ihren Arbeitsplätzen aufzusuchen. Sie ging daher zu mehreren Hamburger Fachberatungsstellen. Diese hatten es jedoch hauptsächlich mit drogenabhängigen Beschaffungsprostituierten zu tun.
Punkt 3:
Die Folge war: 39 der insgesamt 54 von Frau Zumbeck befragten Frauen waren Drogenabhängige, die ständig Heroin und Kokain konsumierten. Das waren 72 % ihrer Stichprobe. Diese Frauen bezeichneten sich selbst nicht als „Prostituierte“ und sie verstanden sich auch nicht als solche. Zumbeck wusste aber aus vorherigen Studien von Melissa Farley in San Francisco, dass man bei drogenabhängigen Prostituierten die höchsten Werte an traumatischen Belastungen finden könne.
Punkt 4:
Zumbeck hatte letztlich nur 11 professionelle Prostituierte in ihrer Befragung. Hinzu kam, dass nur 42 der 54 Frauen aktiv in der Prostitution tätig waren. 12 weitere bereits aus der Prostitution ausgestiegene Frauen nahm sie in die Untersuchung auf, weil ansonsten ihre Stichprobe zu gering gewesen wäre.
Bei all dem mochte die Verfasserin nicht ausschließen, „dass die Angaben zu Traumaerfahrungen durch die Drogenwirkung beeinflusst werden.“ (S. 60)

Solche Forschungen zu Prostitution sind einfach nur haarsträubend. Mehrfach musste Sybille Zumbeck darauf verweisen, dass ihre Untersuchung in Anbetracht der genannten Umstände nicht als repräsentativ gelten könne. Das hinderte Vertreter/innen der „Stopp Sexkauf“-Bewegung jedoch nicht, ihre Zahlen als Beleg für die angeblichen Schäden durch Prostitution ins Feld zu führen.

Eine weitere Feststellung von Sybille Zumbeck bleibt unerwähnt. Sie schrieb: Studien über das Ausmaß von Trauma-Erfahrungen bei Prostituierten könnten zwar zu derartigen Belastungen Angaben machen. Aber damit ließe sich kein Zusammenhang begründen zwischen Kindheits-Traumata und Prostitution im Erwachsenenalter. Aussagen über einen solchen Zusammenhang, wie ihn heute Leute wie Frau Kraus und Frau Huber behaupten, bezeichnete Zumbeck als bloße „Vermutung“ bzw. „Spekulation“. (Vgl. S. 127. 131)

Genau solche „Vermutungen“ und „Spekulationen“ aber haben heute Hochkonjunktur. Sexarbeiter/innen werden als von zwanghaften Impulsen getriebene, ohne Selbstschutzmechanismen handelnde Personen beschrieben. Sie werden als krankhaft portraitiert.

 

SOLWODI

Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn die bundesweit agierende katholische Anti-Prostitutions-Organisation SOLWODI in ihrem „Rundbrief März 2015“ dem Leiter des Zentrums für Psychotraumatologie und Traumatherapie, Lutz-Ulrich Besser, die Frage stellte: „Können diese Frauen geheilt werden?“.
Natürlich könne man das heutzutage behandeln, erklärte Besser. Wer Genaueres wissen möchte, sei auf einen Artikel von Dr. Wolfgang Wöller, Ärztlicher Leiter der Abteilung II des Rhein-Klinik-Krankenhauses für psychosomatische Medizin und Psychotherapie in Bad Honnef verwiesen – nachzulesen auf der schon erwähnten Website der Prostitutionsgegner „trauma-and-prostitution“.

Auch Dr. Wöller geht davon aus, dass Personen mit sexuellem Missbrauch in der Kindheit immer „häufiger zur Prostitution“ gelangen. Ausgehend von der Theorie der quasi suchtartigen Abhängigkeit der Betroffenen von ständigen Versuchen einer Re-Traumatisierung ergäben sich Konsequenzen „im Hinblick auf eine medikamentöse Prophylaxe“. Als therapeutischen Ansatz zur Prävention von Reviktimisierung empfiehlt Wöller (ich zitiere) „die Gabe von Serotonin-Reuptake-Inhibitoren (Antidepressiva) zur Verbesserung der Emotionsregulierung“.

All das sind untrügliche Indizien dafür, dass wir längst auf dem Weg zu einer Psychiatrisierung von Sexarbeit sind.
In einem SOLWODI-Rundbrief aus diesem Jahr zum 30-jährigen Bestehen dieser Organisation konnte man erfahren, dass aus Sicht von SOLWODI ein konventionelles Frauenhaus traumatisierten Prostituierten nicht mehr genug Schutz bieten könne. SOLWODI drängt daher auf ein besseres spezialisiertes Therapieangebot:

„Ein spezialisiertes Therapieangebot für betroffene Frauen gibt es bisher in Rheinland-Pfalz nicht. Um das zu ändern, haben sich nun das Landeskrankenhaus in Andernach, die Rheinhessen-Fachklinik Alzey und SOLWODI zusammengefunden. Gemeinsam wollen Psychologen, Ärzte und Fachberaterinnen ein eigenes Behandlungskonzept entwickeln, speziell auch für Migrantinnen mit Traumafolgestörungen. Denn nur, wenn Panik- und Angstattacken, selbstverletzendes Verhalten, Depressionen und andere psychische Störungen als Folge der Prostitution verstanden, anerkannt und behandelt werden, können die Frauen ein Leben in Würde und Freiheit aufbauen.“

Beide Einrichtungen, mit denen SOLWODI hier kooperiert haben eine braune Vergangenheit. Es ist dokumentiert – was im Falle von Andernach bis in die 60er  Jahre hinein geleugnet wurde –, dass diese Einrichtung unter den Nazis an Programmen zur Vernichtung sogenannten „lebensunwerten Lebens“ beteiligt waren!

SOLWODI hat mit dieser Vergangenheit offenbar kein Problem. Unbeanstandet konnte der Psychotherapeut Lutz Besser im „Solwodi-Rundbrief März 2015“ erklären, dass „Prostitution in hohem Maße asozial“ sei. Das ist O-Ton Nazis. Und natürlich findet sich dieses Interview auch auf der Website der Prostitutionsgegner von „Stopp Sexkauf“. („Der Mensch wird entmenschlicht“, Interview mit Lutz-Ulrich Besser, siehe: trauma-and-prostitution.eu)

asozial-prostitution

Fazit

Meiner Meinung nach muss man die von der Bundesregierung geplante gesundheitliche Zwangsberatung für Sexarbeiter/innen sowie das im „Prostituiertenschutzgesetz“ vorgesehene „Informations- und Beratungsgespräch“ mit der Überprüfung der „Einsichtsfähigkeit“ von Sexarbeiter/innen vor dem Hintergrund der hier dargestellten Tendenzen sehen. Nicht nur der Beruf Prostitution, sondern auch alle darin Tätigen sollen als „krankhaft“, als „anormal“ und „asozial“ dargestellt und aus der Gesellschaft ausgegrenzt werden.

Das sollten wir uns nicht bieten lassen! Deswegen sage ich:
Das so genannte „Prostituiertenschutzgesetz“ muss weg!
Lasst uns gemeinsam dafür eintreten.

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!

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Showing 2 comments
  • Jessica
    Antworten

    Es ist wirklich haarsträubend das Ganze. Wenn mich mal jemand zu dem Thema befragt hätte, ich hätte berichten können, dass ich zu den Sexarbeiter_innen gehöre, die, bevor sie mit der Sexarbeit angefangen haben, zum Opfer von sexueller Gewalt wurden. Ja, ich wurde einmal zum Analverkehr gezwungen. Und das ist der Grund, warum ich heute Analverkehr passiv (also in meinem Po) meinen Kund_innen nicht anbiete. Ich gehe dem Trauma also gezielt aus dem Weg. Nein, ich biete nur Praktiken an, die ich selbst in jedem Fall genießen kann. Aber Prostitutionsgegner_innen würden mich wohl einfach als einen ungewöhnlichen, höchst seltenen Einzelfall hinstellen. Sie drehen es sich so hin, wie auch immer es ihnen in ihr Weltbild passt.

  • Celina
    Antworten

    Ich finde dieses neue Gesetz beschämend. Es ist eine Frechheit, dass Menschen über unseren Kopf hinweg entscheiden und eine Registrierung wollen!!! Es werden viele den Job an den Nagel hängen (so auch ich)… Dieses Gesetz ist eine Katastrophe und ich würde gerne was dagegen machen.
    Bitte kontaktieren Sie mich.
    Celina

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