{"id":516,"date":"2014-04-12T03:52:48","date_gmt":"2014-04-12T01:52:48","guid":{"rendered":"http:\/\/voice4sexworkers.com\/?p=516"},"modified":"2015-11-28T20:42:46","modified_gmt":"2015-11-28T19:42:46","slug":"konzessionierung-gewerberechtliche-reglementierung-von-prostitution-zwischen-anerkennung-und-erneuter-ausgrenzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.voice4sexworkers.com\/en\/konzessionierung-gewerberechtliche-reglementierung-von-prostitution-zwischen-anerkennung-und-erneuter-ausgrenzung\/","title":{"rendered":"Konzessionierung &#8211; Gewerberechtliche Reglementierung von Prostitution zwischen Anerkennung und erneuter Ausgrenzung"},"content":{"rendered":"<p>Im folgenden gibt es sehr viel zu lesen&#8230; aber alle hier aufgef\u00fchrten Informationen sind ungemein <strong>wichtig<\/strong>, wenn man das Thema &#8220;Konzessionierung&#8221; bzw erlaubnispflichtiges Gewerbe , wie aktuell wieder gefordert, und seine Instrumentalisierung im Kampf gegen Prostitution verstehen m\u00f6chte:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ein Schritt vorw\u00e4rts, zwei zur\u00fcck:<\/strong><\/p>\n<p><strong>Gewerberechtliche Reglementierung von Prostitution zwischen<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u201aAnerkennung\u2018 und erneuter \u201aAusgrenzung\u2018\u00a0<\/strong><!--more--><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Vortrag von Frances auf den 2. Frankfurter Prostitutionstagen<\/p>\n<p>22. bis 24. November 2013<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p>liebe Freunde,<\/p>\n<p>liebe Kolleginnen und Kollegen,<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>geradezu lawinenartig sind in den letzten 4 Jahren insgesamt 5 Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine \u201egewerberechtliche Reglementierung\u201c von Prostitution vorgelegt worden.<\/p>\n<ol>\n<li>Im Mai 2010 gab es eine Entschlie\u00dfung des Bundesrats,<\/li>\n<li>im Oktober 2010 ein Positionspapier der Innenministerkonferenz in Hamburg,<\/li>\n<li>im M\u00e4rz 2013 den Entwurf f\u00fcr ein \u201eBremisches Prostitutionsst\u00e4ttengesetz\u201c von SPD- und Gr\u00fcnen-Fraktion in der Bremischen B\u00fcrgerschaft,<\/li>\n<li>im Juni 2013 gab es den Entwurf der Bundestagsfraktionen von CDU\/CSU und FDP f\u00fcr ein\u00a0\u201eGesetz zur Bek\u00e4mpfung des Menschenhandels und \u00dcberwachung von Prostitutionsst\u00e4tten\u201c<\/li>\n<li>und schlie\u00dflich dazu einen \u00c4nderungsantrag der Bundestagsfraktion der Gr\u00fcnen, ebenfalls vom Juni 2013.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Es scheint so, dass diese einzelnen Lawinen sich in n\u00e4chster Zeit zu einer einzigen gro\u00dfen Lawine vereinen und die Sexarbeiter\/innen unter sich begraben. Ich m\u00f6chte mit diesem Bild deutlich machen, dass wir Sexarbeiterinnen keinen Grund haben, die angek\u00fcndigten gewerberechtlichen Regelungen als Begl\u00fcckung zu empfinden. Bei genauerem Hinsehen stellt man fest: Die vorgeschlagenen Regelungen taugen nicht einmal dazu, um das Prostitutionsgewerbe n\u00fcchtern und pragmatisch im Sinne eines gesellschaftlichen Interessens-aus-gleichs zu regeln.<\/p>\n<p>Und regeln \u2013 das m\u00f6chte ich ausdr\u00fccklich betonen \u2013 sollte man das Prostitutionsgewerbe allemal. Denn wir sind ein gro\u00dfer Wirtschaftszweig, wir sind schon lange keine Nischen\u00f6konomie mehr. Selbstverst\u00e4ndlich brauchen wir Regelungen, &#8211; aber bitte sch\u00f6n auf Augenh\u00f6he, &#8211; mit Respekt gegen\u00fcber den Sexarbeiter\/innen, &#8211; ohne erneute Diskriminierung und &#8211; unter Einbeziehung der Sexarbeiter\/innen und ihrer Organisationen.<\/p>\n<p>Noch ein Gesetz, dass an den realen Bedingungen der Sexarbeit in der Prostitution vorbeizielt, brauchen wir nicht!<\/p>\n<p>Und wir brauchen auch kein Gesetz, das die Anliegen von Alice Schwarzer ber\u00fccksichtigt. Wir brauchen ein Gesetz, dass unsere Anliegen ber\u00fccksichtigt. Denn wir m\u00fcssen am Ende mit dem Gesetz leben, nicht Frau Schwarzer.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich sollten wir genau sagen, was uns an den vorliegenden Vorschl\u00e4gen und Gesetzentw\u00fcrfen nicht passt. Dazu m\u00fcssen wir uns mit ihnen befassen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Vier Ungereimtheiten<\/strong><\/p>\n<p>Bevor ich auf einzelne Punkte zu sprechen komme, die mir wichtig erscheinen, m\u00f6chte ich zuvor auf einige Ungereimtheiten eingehen, die mich stutzig gemacht haben.<\/p>\n<p>Manche von uns haben eine Zeit lang gesagt: Mensch, das ist doch nicht verkehrt, wenn Prostitution jetzt \u00fcbers Gewerberecht geregelt wird wie jeder andere Wirtschaftszeig auch. Das ist doch auch eine Art \u201eAnerkennung\u201c von Prostitution. Das ist doch tausendmal besser als die jetzigen Regelungen \u00fcber das Strafrecht.<\/p>\n<p>Im Strafrecht haben wir bekanntlich einen ganzen Sack voll Sonderregelungen, die sich auf Prostitution beziehen und aus den finsteren Zeiten der Diskriminierung und Verfolgung stammen.<\/p>\n<p>Um nur einige zu nennen:<\/p>\n<ul>\n<li>Art. 297 EGStGB Verbot der Prostitution durch Sperrgebietsverordnungen,<\/li>\n<li>\u00a7 180a StGB Ausbeutung von Prostituierten,<\/li>\n<li>\u00a7 181a Zuh\u00e4lterei<\/li>\n<li>\u00a7 184f Jugendgef\u00e4hrdende Prostitution und<\/li>\n<li>\u00a7 232 StGB Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diese Regelungen werden immer gern als Bestimmungen zum Schutz von Prostituierten dargestellt. Tats\u00e4chlich aber sch\u00fctzen sie die Gesellschaft vor Prostitution und rei\u00dfen insbesondere uns Sexworker aus dem gesellschaftlichen Zusammenleben.<\/p>\n<p>Um es nochmal klar zu sagen: Der Kauf und Verkauf sexueller Dienstleistungen ist heutzutage ein riesiger Wirtschaftszweig. Das reguliert man nicht per Strafrecht und mit der Polizei. Das macht man im Arbeitsrecht, im Zivilrecht, im Steuerrecht \u2013 und nicht mit diskriminierenden Sonderregelungen.<\/p>\n<p>Nun sollte man meinen, dass die geplanten Neuregelungen im Gewerberecht die strafrechtlichen Bestimmungen ersetzen w\u00fcrden. Pustekuchen!<\/p>\n<p>Das Gewerberecht, so hei\u00dft es in s\u00e4mtlichen Vorschl\u00e4gen und Gesetzentw\u00fcrfen, gibt es selbstverst\u00e4ndlich \u201ezus\u00e4tzlich\u201c zum Strafrecht. Die strafrechtlichen Regelungen sollen nicht nur bleiben, sie sollen sogar noch weiter versch\u00e4rft werden.<\/p>\n<p>Hallo?<\/p>\n<p>Wenn ich eine neue Wohnung beziehe, gebe ich normalerwiese meine alte Wohnung auf. Wenn ich mir ein neues Auto kaufe, verkaufe ich in der Regel mein altes oder lasse es verschrotten. Nur in der Prostitution ticken die Uhren wieder mal anders. Da ist eine erste Ungereimtheit.<\/p>\n<p>Kommen wir zu einer zweiten Ungereimtheit. Seit 10 Jahren muss ich mir anh\u00f6ren, dass das, was ich seit 30 Jahren mache, eigentlich gar kein \u201erichtiger Beruf\u201c ist. Einige sagen das differenzierter: Aber das ist doch \u201ekein Beruf wie jeder andere\u201c!<\/p>\n<p>Wie das r\u00fcberkommt und was das bedeutet, m\u00f6chte ich an einem Beispiel verdeutlichen. Was glauben Sie, w\u00fcrde ein Schwarzafrikaner empfinden, dem man mit Blick auf seine dunkle Hautfarbe andauernd sagt: \u201eDu bist zwar ein Mensch, aber du bist doch \u201ekein Mensch wie jeder andere\u201c. Und wenn alle Kinder hierzulande denken w\u00fcrden: Ein Dunkelh\u00e4utiger? \u2013 Das ist doch \u201ekein Mensch wie jeder andere\u201c!<\/p>\n<p>Jeder wei\u00df, dass die st\u00e4ndige Wiederholung der Binsenweisheit, dass alle Menschen verschieden sind, schnell in Rassismus und Diskriminierung umschlagen kann. \u00dcberall w\u00fcrde sofort davor gewarnt.<\/p>\n<p>Nur bei Prostitution, da ticken die Uhren mal wieder anders. Da darf man das.<\/p>\n<p>F\u00fcr eine Ungereimtheit halte ich es, wenn genau die Leute, die immer sagen \u201eProstitution ist doch kein Beruf wie jeder andere\u201c uns jetzt sagen:<\/p>\n<p>Ja, aber ihr braucht doch gewerberechtliche Regelungen! Schlie\u00dflich seid ihr das \u201e\u00e4lteste Gewerbe\u201c der Welt! Lasst euch gewerberechtlich regulieren &#8211; wie jeder andere Beruf, wie jeder andere Wirtschaftszweig auch!<\/p>\n<p>Hier wird mit gespaltener Zunge gesprochen. Und das macht mich stutzig.<\/p>\n<p>Und dann kam in den letzten 7 Jahren der unvermeidliche Vergleich mit der Frittenbude: \u201eEs kann nicht sein\u201c, hei\u00dft es, \u201edass jede Frittenbude in Deutschland eine Vielzahl von Genehmigungen ben\u00f6tigt, f\u00fcr den Betrieb eines Bordells aber keine Erlaubnis erforderlich ist.\u201c Dabei wird unter den Teppich gekehrt, dass es f\u00fcr Frittenbude keine Sondergesetz im Strafrecht gibt. Und desweitern, haben Sie schon mal eine Razzia beim Currywurst essen erlebt wo man Sie gleich mit an die Wand gestellt hat?<\/p>\n<p>Man tut gerade so, als w\u00fcrde das Prostitutionsgewerbe sich einer Gleichbehandlung verweigern. Ausgerechnet diejenigen, die uns seit Jahrzehnten und Jahrhunderten einer rechtlichen Sonderbehandlung unterwerfen, kommen nun daher, als seien sie \u201eGleichstellungsbeauftragte\u201c.<\/p>\n<p>Nun soll man diesen Menschen nat\u00fcrlich nicht absprechen, dass sie dazulernen k\u00f6nnen. Aber auch hier Fehlanzeige und Ungereimtheiten. Denn Prostitutionsst\u00e4tten sollen zuk\u00fcnftig erlaubnispflichtig werden und sollen eine Konzession ben\u00f6tigen. Der Vergleich von Bordell und Pommesbude war also eine billige Stammtischparole. Dahinter verbirgt sich nach wie vor der ungebrochen Wille zur Ungleichbehandlung. Auch das macht mich stutzig.<\/p>\n<p>Man glaubt nat\u00fcrlich, eine \u201egewerberechtliche Reglementierung\u201c von Prostitution erfolgt logischerweise (wie bei anderen Gewerbezweigen auch) \u00fcber die allgemein geltende \u201eGewerbeordnung\u201c. Wer so denkt, denkt zwar logisch, hat aber vergessen, dass im Umgang mit Prostitution die Uhren immer anders ticken!<\/p>\n<p>Die Gesetzesvorschl\u00e4ge von CDU\/CSU und GR\u00dcNEN im Bund vom Juni 2013 sahen zwar eine Regelung \u00fcber die Gewerbeordnung vor. Aber in Bremen haben sich SPD und GR\u00dcNE l\u00e4ngst auf ein so genanntes \u201eProstitutionsst\u00e4ttengesetz\u201c jenseits der Gewerbeordnung, also auf ein Sondergesetz verst\u00e4ndigt.<\/p>\n<p>Ein solches Sondergesetz ist auch der dringende Wunsch der Innenministerkonferenz. Auch das BKA hat nichts dagegen. Der Grund:<\/p>\n<p>\u201eVermietungen\u201c und \u201eVerpachtungen\u201c werden nicht von der Gewerbeordnung erfasst, diese erlaubt mithin keine \u00dcberwachung und Kontrolle der angeblich so gef\u00e4hrlichen Wohnungsprostitution.<\/p>\n<p>\u201eDie Hoffnung der Politik, die Prostitution aus der Schmuddelecke herausholen und lediglich mit dem Gewerberecht regeln zu k\u00f6nnen, hat sich nach Ansicht von Innensenator Ulrich M\u00e4urer (SPD) zerschlagen\u201c, hie\u00df es aus Anlass der 190. Sitzung der Innenministerkonferenz in Hamburg (nachzulesen in der Nordsee-Zeitung vom 26. Mai 2010). Am 2. Juni 2010 erkl\u00e4rte der \u201eRunde Tisch Prostitution\u201c in Hamburg in seinen Empfehlungen: \u201eDas Gewerberecht erscheint nicht als der richtige Regelungsort f\u00fcr eine solche Erlaubnis, weil u. a. nicht alle Betreiber von Prostitutionsst\u00e4tten Gewerbetreibende im Sinne des Gewerberechts sind und deshalb als solche nicht erfasst w\u00fcrden.\u201c<\/p>\n<p>Und am 11. Oktober 2010 legte der Bremer Innensenator M\u00e4urer der 191. Innenministerkonferenz ein Positionspapier vor, wo es hie\u00df: Die Annahme, Prostitution sei \u00fcber das bestehende Gewerberecht zu regulieren, habe sich \u201eals Irrtum erwiesen\u201c.<\/p>\n<p>Polizeibeh\u00f6rden und Polizeiminister fordern also ein Sondergesetz f\u00fcr Prostitution. Wieder eine Ungereimtheit. Denn bei Prostitution gilt: \u201eWo Gewerberecht draufsteht, ist nicht Gewerberecht drin\u201c. So viel \u201egewerberechtliche Anerkennung\u201c scheint uns Sexarbeiter\/innen also gar nicht zu teil zu werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was kommt auf uns Sexarbeiterinnen zu?<\/strong><\/p>\n<p>Um das zu wissen, muss man einen Blick auf die bereits vorliegenden Positionspapiere und Gesetzentw\u00fcrfe werfen.<\/p>\n<p>Die \u201egewerberechtliche Reglementierung\u201c von Prostitution bezieht sich auf zwei Sachverhalte, die wir unterscheiden m\u00fcssen:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>die Regelungen f\u00fcr Prostitutionsst\u00e4tten und<\/li>\n<li>die Regelungen in Bezug auf die einzelne Sexarbeiterin.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ich beginne mit den \u201eProstitutionsst\u00e4tten\u201c. Denn erstens stehen sie im Mittelpunkt der \u00f6ffentlichen Auseinandersetzung, zweitens arbeitet der gr\u00f6\u00dfte Teil der Sexarbeiterinnen in solchen Prostitutionsst\u00e4tten und w\u00e4re damit von den neuen Bestimmungen betroffen.<\/p>\n<p>Ginge es nach dem Wunsch der CDU\/CSU, dann sollten Prostitutionsst\u00e4tten nach als \u201e\u00fcberwachungsbed\u00fcrftige\u201c Betriebe gem\u00e4\u00df Gewerbeordnung eingestuft werden. Nach den Vorstellungen des Bundesrats, der Innenministerkonferenz, des BKA, der SPD und der<\/p>\n<p>Gr\u00fcnen hingegen sollen Prostitutionsst\u00e4tten als \u201ekonzessionspflichtige Betriebe\u201c eingestuft werden. Letzteres d\u00fcrfte sich nach meiner Meinung durchsetzen. Der Unterschied ist: Konzessionspflichtige betrieb haben Auflagen einzuhalten. Dazu komm ich sp\u00e4ter.<\/p>\n<p>Manche denken bei \u201ekonzessionspflichtigen Prostitutionsst\u00e4tten\u201c m\u00f6glicherweise an ein Gro\u00dfbordell oder FKK-Wellnessclubs, also an gr\u00f6\u00dfere Einrichtungen, wo viele Frauen t\u00e4tig sind und Regelungen nat\u00fcrlich unabdingbar sind.<\/p>\n<p>Vergessen Sie diese Vorstellung!<\/p>\n<p>Denken Sie daran: Wir sprechen \u00fcber Prostitution, hier ticken die Uhren anders. Hier geht es um Total\u00fcberwachung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wie definiert man eine Prostitutionsst\u00e4tte?<\/strong><\/p>\n<p>Nach den Vorstellungen der Innenministerkonferenz, aber auch der GR\u00dcNEN beginnt eine Prostitutionsst\u00e4tte, die zu konzessionieren w\u00e4re, bereits ab 2 Sexarbeiterinnen. Das hei\u00dft, f\u00fcr jedes Appartement, das sich zwei Frauen zwecks Aus\u00fcbung der Prostitution teilen, muss in Zukunft eine Konzession beantragt werden.<\/p>\n<p>Der Kontrollwahn, der darin zum Vorschein kommt, wird aber noch getoppt, und zwar vom Bremer Gesetzentwurf. Dort hei\u00dft es in \u00a7 1: \u201eBetreiber einer Prostitutionsst\u00e4tte ist, wer R\u00e4umlichkeiten zu dem Zweck selbst nutzt oder Dritten zur Verf\u00fcgung stellt, dass in ihnen sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbracht werden.\u201c<\/p>\n<p>Hier ist genau genommen schon jede einzelne Sexarbeiterin, die in ihren eigenen vier W\u00e4nden sexuelle Dienstleistungen anbietet, eine konzessionspflichtige Betreiberin einer Prostitutionsst\u00e4tte. Das aber bedeutet, dass sie sich vorab einer Zuverl\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung unterziehen muss. \u00dcberpr\u00fcft wird mittels F\u00fchrungszeugnis, Einblick ins Gewerbezentralregister bzw. Bundeszentralregister.<\/p>\n<p>Unzuverl\u00e4ssig k\u00f6nnen nach dem Bremen Gesetzentwurf auch Sexarbeiter\/innen sein, die gegen Auflagen des \u201eGesundheitsrechts\u201c versto\u00dfen und dementsprechend aus der Prostitutionsst\u00e4tte fernzuhalten sind.<\/p>\n<p>Aber gehen wir jetzt in der weiteren Betrachtung einmal von der wohl eher typischen Konstellation einer betreibergef\u00fchrten Prostitutionsst\u00e4tte aus, in der \u2013 sagen wir sechs bis sieben Frauen sexuelle Dienstleistungen anbieten. Und unterstellen wir dar\u00fcber hinaus, es g\u00e4be dort einen teilzeitbesch\u00e4ftigten Mitarbeiter, der das Organisatorische managt.<\/p>\n<p>In diesem und in anderen F\u00e4llen gilt: Auch wenn die Einrichtungen bereits seit Jahren bestehen, werden sie nun nachtr\u00e4glich eine Genehmigung, sprich: Konzession beantragen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Beantragung einer Genehmigung<\/strong><\/p>\n<p>Das ist die erste H\u00fcrde: Man muss eine Konzession beantragen. Diese aber bekommt man nur, wenn nichts Negatives vorliegt, was als \u201eVersagungsgrund\u201c gelten kann. Wann aber kann eine erstmals beantragte Konzession versagt werden?<\/p>\n<p>Das kann schon damit beginnen, dass die \u201e\u00f6rtliche Lage\u201c der Prostitutionsst\u00e4tte dem \u201e\u00f6ffentliche Interesse\u201c oder der Sperrgebietsverordnung zuwiderl\u00e4uft. Hier sieht man, wof\u00fcr die Beibehaltung der alten Strafrechtsbestimmungen gut ist:<\/p>\n<p>Sie werden integriert in die Konzessionierung.<\/p>\n<p>Die Bundesratsinitiative 2010 und auch Bremen 2013 lehnen eine Erlaubnis ab, wenn der Antragsteller \u201ewegen einschl\u00e4giger Milieudelikte vorbestraft\u201c ist. Wissen Sie, was gegenw\u00e4rtig das bedeutendste \u201eeinschl\u00e4gige Milieudelikt\u201c ist? Es ist der Menschenhandelsparagraf \u00a7 232 StGB. Die meisten F\u00e4lle betreffen hierbei die Besch\u00e4ftigung von unter 21-j\u00e4hrigen Frauen in der Prostitution, was f\u00fcr sich genommen ein Delikt ist, ohne dass Zwang und Gewalt vorliegen muss. Die meisten Verurteilungen zu Menschenhandel fallen in diese Kategorie.<\/p>\n<p>Auch der GR\u00dcNEN-Entwurf von 2013, sieht genau das vor, allerdings mit der Einschr\u00e4nkung, dass eine Verurteilung zu mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe binnen der letzten 5 Jahre vorliegen muss.<\/p>\n<p>Nun k\u00f6nnte man ja der Meinung sein, Betreiber von Prostitutionsst\u00e4tten d\u00fcrften im Unterschied zu Bankmanagern und sonstigen Gewerbetreibenden niemals nach besagten \u201eeinschl\u00e4gigen Milieudelikten\u201c verurteilt worden sein. Wer glaubt, dass w\u00fcrde ausreichen, der irrt.<\/p>\n<p>In Bremen schie\u00dfen SPD und GR\u00dcNE den Vogel ab. Dort soll eine Erlaubnis versagt werden, wenn (ich zitiere) \u201eer oder sie gemeinschaftlich mit einem anderen eine \u00a0Prostitutionsst\u00e4tte betrieben hat, der oder die beim Betrieb der Prostitutionsst\u00e4tte wegen einer der genannten Deliktgruppen strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.\u201c (\u00a7 4 Abs. 1)<\/p>\n<p>Mit anderen Worten: Es reicht nicht aus, wenn ein Antragsteller\/in f\u00fcr eine Konzession selbst unbescholten ist. Ein \u201eVersagungsgrund\u201c ist die fr\u00fchere Zusammenarbeit mit jemandem, der mit dem Gesetz in Konflikt kam. Fr\u00fcher nannte man das \u201eSippenhaft\u201c.<\/p>\n<p>Aber es kommt noch schlimmer. Eine Konzession wird auch versagt, (ich zitiere) \u201ewenn in einer anderen Prostitutionsst\u00e4tte, die der Antragsteller betreibt oder betrieben hat, Straftaten der genannten Deliktgruppen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit begangen wurden.\u201c<\/p>\n<p>Hier muss also weder der Antragsteller noch ein anderer\/fr\u00fcherer Mitarbeiter strafrechtlich in Erscheinung getreten sein. Es k\u00f6nnen g\u00e4nzlich andere Leute sein, mit denen der Antragsteller gar nichts zu tun hatte, die in einer fr\u00fcher betriebenen Prostitutionsst\u00e4tte wegen einschl\u00e4giger Delikte bis hin zu K\u00f6rperverletzung verurteilt wurden. Schon wird keine Konzession erteilt!<\/p>\n<p>Doch selbst so viel Willk\u00fcr scheint noch nicht genug! F\u00fcr die Ablehnung einer Konzession reicht bereits, (ich zitiere) \u201ewenn zu bef\u00fcrchten ist, dass er oder sie Vorschriften des oder Auflagen aufgrund des Bremischen Prostitutionsst\u00e4ttengesetzes, des Gesundheitsrechts, des Arbeits- oder Jugendschutzes nicht einhalten wird.\u201c<\/p>\n<p>Hier werden also Beh\u00f6rdenmitarbeiter befugt, Prognosen \u00fcber die zuk\u00fcnftige Pers\u00f6nlichkeitsentwicklung eines Antragstellers abzugeben. Ein hervorragender Hebel f\u00fcr Willk\u00fcrentscheidungen! Es geht um die rechtliche Absicherung einer Verdachtskultur gegen jede und jeden im Prostitutionsgewerbe.<\/p>\n<p>Mag sein, dass derart absurde Bestimmungen nicht Eins zu Eins in ein zuk\u00fcnftiges Bundesgesetz aufgenommen werden. Aber sie zeigen den Geist, der diese Gesetze durchdringt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Auflagen<\/strong><\/p>\n<p>Hat eine Betreiberin oder ein Betreiber die Konzession f\u00fcr eine Prostitutionsst\u00e4tte bekommen, so ist sie keineswegs im gr\u00fcnen Bereich.<\/p>\n<p>Jetzt greift das R\u00e4derwerk der Auflagen, die erf\u00fcllt werden m\u00fcssen. Wer glaubt, es geht hierbei um bessere und sichere Arbeitsbedingungen f\u00fcr Sexarbeiterinnen, ist im Irrtum. Seht euch die Debatten der letzten Jahre und Monate an! Was stand denn da im Mittelpunkt? Ausgangspunkt der Debatten um Konzessionierung waren doch nicht etwa die mangelnde sanit\u00e4re Ausstattung oder fehlende separate G\u00e4stetoiletten oder die Mindestgr\u00f6\u00dfe und der Bodenbelag der Zimmer? Das hat doch niemanden interessiert.<\/p>\n<p>Und weil das so ist, sage ich: Es geht hier gar nicht um bessere Arbeitsbedingungen. Es kostet sie auch nichts, dazu ein paar Vorgaben in die Gesetze reinzuschreiben.<\/p>\n<p>Das einzige, was sie wirklich interessiert, ist die l\u00fcckenlose Kontrolle der Sexarbeiterinnen. Darum geht es. Nicht umsonst ist die Hysterie um den so genannten Menschenhandel Ansto\u00df und Brandbeschleuniger der Konzessionierungs-Debatte.<\/p>\n<p>Es geht um die Verbesserung der beh\u00f6rdlichen und polizeilichen Kontrolle. Und in den Gesetzesvorschl\u00e4gen zur Konzessionierung finden sich dazu f\u00fcnf Punkte, die man sich merken sollte:<\/p>\n<ul>\n<li>Da ist erstens die geplante Anzeigepflicht f\u00fcr Sexarbeiter\/innen in Prostitutionsst\u00e4tten. (So fordern es der Bundesrat 2010, die IMK 2010 und die Gr\u00fcnen 2013)<\/li>\n<li>Da ist zweitens die Meldepflicht der Betreiber, die die bei ihnen t\u00e4tigen Frauen zuk\u00fcnftig den Beh\u00f6rden melden m\u00fcssen, und zwar (ich zitiere) \u201emindestens einen Werktag vor Aufnahme der Besch\u00e4ftigung\u201c (Bremen 2013, \u00a7 8 Abs. 3)<\/li>\n<li>Da sind drittens geplante Kontrollpflichten der Betreiber\/innen, zum Beispiel hinsichtlich eines Gewerbescheins der Frauen oder hinsichtlich des Aufenthaltsrechts ausl\u00e4ndischer Sexarbeiterinnen (Bremen 2013)<\/li>\n<li>Da ist viertens die Dokumentationspflicht bzw. die Pflicht zur Offenlegung s\u00e4mtlicher Rechtsvertr\u00e4ge f\u00fcr Betreiber\/innen hinsichtlich s\u00e4mtlicher Vertr\u00e4ge und Absprachen mit Sexarbeiter\/innen, und zwar in Schriftform. (Bundesrat 2010, IMK 2010, Bremen 2013)<\/li>\n<li>Und da w\u00e4re f\u00fcnftens \u2013 sozusagen als Sahneh\u00e4ubchen &#8211; die von Bundesrat und IMK 2010 geforderte Ausweispflicht f\u00fcr Sexarbeiter\/innen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ich bin der Meinung, dass das Ganze \u2013 auch wenn nur ein Bruchteil davon verwirklicht wird \u2013 auf eine bundesweite polizeigef\u00fchrte Huren-Datei, wie bis in den achtziger Jahren \u00fcblich war, &#8211; auf ein umfassendes Bewegungsprofil der Sexarbeiterinnen, das hei\u00dft auf eine Rund-um-Total-\u00dcberwachung der Frauen f\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Kontrollen im Rahmen von \u201aAuskunft und Nachschau\u2018<\/strong><\/p>\n<p>Sollte das ganze gewerberechtlich geregelt werden, k\u00e4me zudem noch \u00a7 29 Gewerberecht zur Anwendung. Dieser Paragraf besagt, dass bei \u201ereinen Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen\u201c und in der \u201e\u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeit\u201c jederzeit Kontrollen vorgenommen werden k\u00f6nnen. Im Klartext: anlasslose und verdachtsunabh\u00e4ngige Kontrollen.<\/p>\n<p>Die etwas altmodisch klingende \u201eNachschau\u201c steht dabei f\u00fcr \u201eBesichtigungen\u201c unterhalb der Schwelle eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses. So hei\u00dft es in einem einschl\u00e4gigen Rechtskommentar:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eUm eine Durchsuchung im Sinne des Art 13 II Grundgesetz k\u00f6nne es sich bei einer Nachschau nicht handeln, da es bei einer Nachschau an einer f\u00fcr Durchsuchungen charakteristischen zielgerichteten Suche nach bestimmten Personen oder Sachen fehle\u201c. (Tettinger, Wank, Ennuschat, Gewerbeordnung Kommentar, 2011, S. 316)<\/p><\/blockquote>\n<p>Bei R\u00e4umen, die zugleich Wohnzwecken dienen, liegt zwar ein Eingriff in Art. 13 GG vor. Doch eine Nachschau bedarf dann keiner richterlichen Anordnung, wenn eine \u201eVerh\u00fctung dringender Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung\u201c zu bef\u00fcrchten ist. Und eine solche Gefahr gilt zum Beispiel als gegeben, wenn wichtige Rechtsg\u00fcter wie beispielsweise die \u201eSittlichkeit\u201c gef\u00e4hrdet sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00fcr mich steht fest:<\/p>\n<p>Entgegen der landl\u00e4ufigen Behauptung, dass eine Konzessionierung zu besseren oder sichereren Arbeitsbedingungen f\u00fchrt, geht es bei Meldepflicht, Anzeigepflicht, Dokumentationspflicht, Kontrollpflicht und Ausweispflicht sowie bei \u201eAuskunft und Nachschau\u201c tats\u00e4chlich gegen das Recht von Sexarbeiterinnen auf freie und ungehinderte Berufsaus\u00fcbung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Und deswegen bin ich gegen die Konzessionierung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ziel der Kontrollen: Eind\u00e4mmung der Prostitution<\/strong><\/p>\n<p>Um eine Frage sollten wir uns hierbei nicht dr\u00fccken: Wozu das Ganze?<\/p>\n<p>Warum diese massive Ausweitung von Kontrolle?<\/p>\n<p>Was wird damit bezweckt?<\/p>\n<p>Nun, es geht um die Eind\u00e4mmung der Prostitution.<\/p>\n<p>Prostitutionsgegner sprechen das offen aus, aber die Konzessionierung ist das praktische R\u00e4derwerk der Eind\u00e4mmung, ist der Mechanismus, wie sie arbeitet und funktioniert.<\/p>\n<p>Das \u201eSchwedische Modell\u201c versucht durch Freier-Kriminalisierung die Nachfrage zu drosseln. Eine ziemlich primitive Methode, die in einem urbanen und entwickelten Land wie Deutschland nicht funktionieren wird.<\/p>\n<p>Beim \u201eDeutschen Modell\u201c hingegen setzt man nicht bei der Nachfrage, beim Endkonsumenten an, hier will man Prostitution bereits an der Quelle, n\u00e4mlich beim Angebot sexuellen Dienstleistungen ersticken:<\/p>\n<ul>\n<li>Versagungsgr\u00fcnde bei der Beantragung einer Konzession<\/li>\n<li>massive Auflagen f\u00fcr den laufenden Betrieb und schlie\u00dflich<\/li>\n<li>st\u00e4ndige Drohung mit Untersagungsverfahren bei Nichteinhaltung von Auflagen sollen das Leben derma\u00dfen schwer machen, dass viele entnervt das Handtuch werfen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bremen will bei einem Versto\u00df gegen Auflagen Bu\u00dfgelder zwischen 5.000 \u20ac und 25.000 \u20ac verh\u00e4ngen. Das ist nur ein kleiner Vorgeschmack. Denn bei der Nicht-Einhaltung von Auflagen oder einer zwischenzeitlichen Bestrafung zu \u201eeinschl\u00e4gigen Milieudelikten\u201c kann man sich ein Untersagungsverfahren nach \u00a7 35 Gewerbeordnung einfangen.<\/p>\n<p>Die Folge einer \u201egewerberechtlichen Untersagung\u201c w\u00e4re \u00fcbrigens das Verbot der selbst\u00e4ndigen Aus\u00fcbung von Prostitution \u2013 und zwar lebenslang und bundesweit. Es handelt sich dabei um ein Berufsverbot, das sch\u00e4rfer gefasst ist als in den allgemeinen Strafrechtsbedingungen nach \u00a7 70 StGB (\u201eAnordnung des Berufsverbots\u201c), wo eine zeitlich begrenzte Dauer von ein bis f\u00fcnf Jahre festgelegt ist.<\/p>\n<p>Wer die Aufhebung einer Untersagung beantragt, darf das fr\u00fchestens nach einem Jahr und tr\u00e4gt zudem die Beweislast daf\u00fcr, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass keine Unzuverl\u00e4ssigkeit mehr vorliegt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Schutz vor Ausbeutung?<\/strong><\/p>\n<p>Um das Ganze nicht so repressiv erscheinen zu lassen, spricht man von einem \u201eSchutz vor Ausbeutung\u201c. Das sagen ausgerechnet die Politiker, die es hierzulande geschafft haben, dass jeder vierte Besch\u00e4ftigte mittlerweile im Niedriglohnsektor arbeitet! (Deutschland ist hinter Litauen das Land mit dem zweitgr\u00f6\u00dften Niedriglohnsektor in Europa.)<\/p>\n<p>Der Schutz vor Ausbeutung, den man den Sexarbeiterinnen schmackhaft machen will, ist jedoch eine vergiftete Gabe: Nicht die Ausbeutung, sondern jegliches Management und Organisation von Prostitution sollen bek\u00e4mpft werden. Die Botschaft soll lauten: Es lohnt sich nicht mehr, in das Prostitutionsgewerbe zu investieren.<\/p>\n<p>Vier Hebel sind hierbei entscheidend:<\/p>\n<ul>\n<li>zuk\u00fcnftig soll ein \u201eBetriebskonzept\u201c (Bundesrat 2010) bzw. ein \u201eGesch\u00e4ftsplan\u201c vorgelegt werden, wenn eine Konzession beantragt wird. (Gr\u00fcne 2013);<\/li>\n<li>Arbeitsbedingungen in der Prostitution werden durch kleinteilige Auflagen und Dokumentationspflichten einem Regelungswahn unterworfen, der abschreckend wirken soll;<\/li>\n<li>jedes Missverh\u00e4ltnis zwischen gew\u00e4hrter Leistung einerseits und verm\u00f6gensvorteilen andererseits soll mit Untersagungsverfahren, sprich: Betriebsschlie\u00dfungen geahndet werden (Bremen 2013; Gr\u00fcne 2013);<\/li>\n<li>staatlicherseits soll die Abgabe von Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen verpflichtend werden, auch wenn mangels Weisungsrecht bzw. mangelnder Verpflichtung der Sexarbeiter\/innen zu sexuellen Dienstleistungen gar kein regul\u00e4res abh\u00e4ngiges Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis besteht.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Folge:<\/p>\n<p>Jeder auf Gewinnerzielung orientierte Betrieb von Prostitutionsst\u00e4tten wird unm\u00f6glich, ein schleichendes Massensterben von Prostitutionsst\u00e4tten wird unter dem Regime der Konzessionierung einsetzen.<\/p>\n<p>Ist der Prostitutionsdienstleistungssektor erst einmal auf diese Weise geschrumpft, wird man den verbleibenden Rest einer Komplett-Entrechtung unterwerfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Schlussbemerkung<\/strong><\/p>\n<p>Gegen die hier aufgezeigte Entwicklung bin ich ganz entschieden. Lasst uns in der Sexarbeiter-Bewegung endlich Klartext und nicht mehr um den hei\u00dfen Brei herum reden. Ich jedenfalls m\u00f6chte eine Konzessionierung nicht mitgestalten, ich lehne sie entschieden ab.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich sind wir f\u00fcr Regelungen im Prostitutions-Gewerbe. Nicht aber f\u00fcr Regelungen auf der Grundlage von Konzessionierung und \u00dcberwachung, sondern f\u00fcr Regelungen mit Sachverstand und auf Augenh\u00f6he. Die Eckpunkte einer solchen Regelung, die wir akzeptieren k\u00f6nnen, lassen sich in zwei einfachen Forderungen zusammenfassen:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Gewerberechtliche Anerkennung von Prostitutionsst\u00e4tten als \u201eanzeigepflichtige Gewerbe\u201c nach \u00a7 14 Gewerbeordnung! Keine Konzessionierung mit eingebauter \u00dcberwachung!<\/strong><\/li>\n<li><strong>Anerkennung selbst\u00e4ndiger Prostitutionsst\u00e4tigkeit als freiberufliche T\u00e4tigkeit; keine Einstufung als der einzelnen Sexarbeiter\/innen als Gewerbetreibende mit Gewerbeschein!<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Und wenn wir in Zukunft mehr mit Politikern reden und in der \u00d6ffentlichkeit auftreten, dann sollten wir uns eines gut merken:<\/p>\n<p>So wenig es \u201eein bisschen schwanger\u201c gibt, so wenig gibt es \u201eein bisschen Konzessionierung\u201c, wo die \u00dcberwacher und die Kontrollierten gleicherma\u00dfen profitieren. Es gibt nur \u201eEntweder \u2013 Oder\u201c. Wir m\u00fcssen uns entscheiden. Wer sich nicht entscheidet oder herum eiert, der verspielt genau das, was uns wichtig ist:<\/p>\n<p><strong>Unser Recht auf Gleichbehandlung mit anderen Berufen und unsere W\u00fcrde!<\/strong><\/p>\n<p>(Anbei noch diese PDF-Datei, die sich noch intensiver mit dem Gewerberecht und der Konzessionierung und ihren Folgen besch\u00e4ftigt:\u00a0<strong><a href=\"https:\/\/www.voice4sexworkers.com\/wp-content\/uploads\/2014\/04\/was-wc3a4re-wenn-konzessionierung.pdf\">Was w\u00e4re wenn&#8230; Konzessionierung<\/a>)<\/strong><\/p>\n<p>Vielen Dank!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.kaufmich.com\/Elli60\" target=\"_blank\">Frances<\/a>, Sexarbeiterin<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im folgenden gibt es sehr viel zu lesen&#8230; aber alle hier aufgef\u00fchrten Informationen sind ungemein wichtig, wenn man das Thema &#8220;Konzessionierung&#8221; bzw erlaubnispflichtiges Gewerbe , wie aktuell wieder gefordert, und seine Instrumentalisierung im Kampf gegen Prostitution verstehen m\u00f6chte: &nbsp; Ein Schritt vorw\u00e4rts, zwei zur\u00fcck: Gewerberechtliche Reglementierung von Prostitution zwischen \u201aAnerkennung\u2018 und erneuter \u201aAusgrenzung\u2018\u00a0<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":1162,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[347,7,343,344,1,10],"tags":[19,55,85,87,94],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v22.5 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>Konzessionierung - Gewerberechtliche Reglementierung von Prostitution zwischen Anerkennung und erneuter Ausgrenzung - Voice4Sexworkers<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.voice4sexworkers.com\/konzessionierung-gewerberechtliche-reglementierung-von-prostitution-zwischen-anerkennung-und-erneuter-ausgrenzung\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"en_US\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Konzessionierung - Gewerberechtliche Reglementierung von Prostitution zwischen Anerkennung und erneuter Ausgrenzung - Voice4Sexworkers\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Im folgenden gibt es sehr viel zu lesen&#8230; 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