{"id":1949,"date":"2019-05-28T00:16:56","date_gmt":"2019-05-27T22:16:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.voice4sexworkers.com\/?p=1949"},"modified":"2019-05-31T10:28:08","modified_gmt":"2019-05-31T08:28:08","slug":"schutz-als-falle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.voice4sexworkers.com\/en\/schutz-als-falle\/","title":{"rendered":"Schutz als Falle"},"content":{"rendered":"<p>Von Franziska Funk<br \/>\nAnalyse<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Einleitung<\/strong><\/p>\n<p>Am 29.01.2019 forderte <a href=\"https:\/\/www.donacarmen.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Do\u00f1a Carmen e.V.<\/a>, ein in Frankfurt\/Main ans\u00e4ssiger Verein, der sich f\u00fcr soziale und politische Rechte von Prostituierten einsetzt, in einem Offenen Brief an die Marburger Landr\u00e4tin Kirstin Fr\u00fcndt, die Zust\u00e4ndigkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes im Gesundheitsamt f\u00fcr die seit Juli 2017 obligatorische Gesundheitsberatung von Sexarbeiter*innen umgehend einzustellen. Die Zust\u00e4ndigkeit des sozialpsychiatrischen Dienstes f\u00fcr die obligatorische Gesundheitsberatung einer ganzen Berufsgruppe sei ein Fall institutioneller Diskriminierung der davon Betroffenen.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>Dieses konkrete Beispiel zeigt, welche Diskriminierung gegen\u00fcber Sexarbeiter*innen im Zuge der Umsetzung des <a href=\"https:\/\/www.prostituiertenschutzgesetz.info\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG)<\/a> auf kommunaler Ebene erfolgen kann.<\/p>\n<p>Das ProstSchG ist am 01.07.2019 in Kraft getreten. Nach Aussage des zust\u00e4ndigen <a href=\"https:\/\/www.bmfsfj.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BMFSFJ<\/a> soll es Prostituierte sch\u00fctzen und sie in ihren Rechten st\u00e4rken. Zu diesem Zweck umfasst das Gesetz achtunddrei\u00dfig Paragrafen f\u00fcr Sexarbeiter*innen. Zwei der ihnen darin auferlegten Pflichten sind die regelm\u00e4\u00dfig zu wiederholende <a href=\"https:\/\/www.prostituiertenschutzgesetz.info\/gesundheitsberatung-fuer-prostituierte\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gesundheitsberatung (\u00a7 10 ProstSchG)<\/a> sowie die beh\u00f6rdliche <a href=\"https:\/\/www.prostituiertenschutzgesetz.info\/anmeldepflicht-fuer-prostituierte\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anmeldepflicht der Prostitutionst\u00e4tigkeit (\u00a7 3 ProstSchG)<\/a>. Im Zuge ihrer staatlichen Registrierung erhalten Sexarbeiter*innen eine <a href=\"https:\/\/www.prostituiertenschutzgesetz.info\/anmeldebescheinigung-gueltigkeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bescheinigung \u00fcber die Erlaubnis zur Aus\u00fcbung der Prostitution<\/a>, die sie bei der Anbahnung als auch Aus\u00fcbung ihrer T\u00e4tigkeit mit sich f\u00fchren m\u00fcssen.\u00b2<\/p>\n<p>Das Gesetz wurde von der Opposition im Bundestag, von Fachverb\u00e4nden wie beispielsweise dem Deutschen Juristinnenbund, der Diakonie etc. kritisiert. (vgl. Ziemann 2017 : 159ff.). Es wird bef\u00fcrchtet, dass die betroffenen Sexarbeiter*innen in die Illegalit\u00e4t gedr\u00e4ngt werden.<\/p>\n<p>Mit Blick auf die bislang eher gering ausfallenden Anmeldezahlen von Sexarbeiter*innen erscheint diese Kritik durchaus plausibel. So erfolgten laut Statistischem Bundesamt (Stand 12\/2017) im zweiten Halbjahr 2017 lediglich 6.959 Anmeldungen von gesch\u00e4tzt 200.000 hierzulande t\u00e4tigen Sexarbeiter*innen. Und das, obwohl eine Nichtanmeldung als Ordnungswidrigkeit geahndet wird und letztlich zu einem Berufsaus\u00fcbungsverbot f\u00fchren kann.<\/p>\n<p>Damit stellt sich die Frage, ob das Gesetz die tradierte Stigmatisierung von Sexarbeit fortsetzt und ob das der Grund f\u00fcr die gering ausfallenden Registrierungsquoten ist.<\/p>\n<p>Laut dem \u201eLexikon zur Soziologie\u201c von Fuchs-Heinritz bezeichnet eine Stigmatisierung \u201edie Kategorisierung einer Person durch gesellschaftlich oder gruppenspezifisch negativ bewertete Attribute, d. h. durch Eigenschaften, die sie sozial diskreditieren.\u201c (Fuchs-Heinritz et. al., 1995 : 650)<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund lautet die Forschungsfrage dieser Hausarbeit:<\/p>\n<h2>\u201e<em>Inwieweit f\u00f6rdert das Prostituiertenschutzgesetz und dessen Umsetzung auf kommunaler Ebene die Stigmatisierung von Sexarbeit?\u201c<\/em><\/h2>\n<p>Meine Hypothese lautet: Der wesentliche Grund f\u00fcr die geringen Anmeldezahlen im Zuge der Umsetzung des <strong>ProstSchG<\/strong> ist die Angst der Betroffenen durch staatliches Zwangsouting Stigmatisierung und Diskriminierung zu erfahren. Das Gesetz wird von ihnen nicht als Schutz, sondern als Gef\u00e4hrdung und als existenzvernichtend empfunden.<\/p>\n<p>Da das ProstSchG noch relativ neu ist, ist der aktuelle Forschungsstand dazu \u00fcberschaubar. Die \u00fcberwiegenden Texte finden sich vor allem in Fachzeitschriften wie \u201eZeitschrift f\u00fcr Sexualforschung\u201c und \u201eKritische Justiz\u201c, wie z.B. \u201eVersorgung zur sexuellen Gesundheit unter dem Prostituiertenschutzgesetz\u201c (Langanke 2018). In der Publikation von Ulrike Lembke (Lembke 2017) findet sich der Text \u201eSchutz oder Kontrolle?\u201c von Maria Wersig. Auf das <a href=\"https:\/\/www.prostituiertenschutzgesetz.info\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Prostituiertenschutzgesetz<\/a> bezieht sich auch das Buch \u201eDas Bordell\u201c (Ziemann 2017). Der Gesetzestext samt Kurzkommentaren findet sich in der Publikation \u201eProstituiertenschutzgesetz\u201c (B\u00fcttner 2017). Mit der Theorie des Stigma von Erving Goffman wird die Stigmatisierung von Prostitution analysiert.<\/p>\n<p>Im ersten Kapitel wird das ProstSchG in Bezug auf die gesundheitliche Pflichtberatung und der Anmeldeprozedur beschrieben. Im zweiten Kapitel die Stigma-Theorie von Goffman vorgestellt. Der dritte Teil ist die Analyse und zum Abschluss die Ergebnisse zusammengefasst.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>1.\u00a0 Das Prostituiertenschutzgesetz<\/strong><\/p>\n<p>Seit dem 01.07.2017 wird das Prostitutionsgewerbe per Gesetz neu reguliert. Das \u201eGesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbe sowie zum Schutz von der Prostitution t\u00e4tigen\u201c (ProstSchG) besteht aus folgenden Kernelementen: Die Einf\u00fchrung einer Anmeldepflicht und einer verpflichtenden Gesundheitsberatung f\u00fcr Prostituierte, die Einf\u00fchrung einer Erlaubnispflicht f\u00fcr Prostitutionsst\u00e4tten sowie einer Kondompflicht exklusiv f\u00fcr Prostitution.<\/p>\n<p>Ziel des neuen Gesetzes ist es, das Prostitutionsgewerbe in Deutschland zu \u00fcberwachen und mit jederzeitigem Zutrittsrecht in Prostitutionsst\u00e4tten und Wohnungen zu kontrollieren. Die Unverletzlichkeit der Wohnung gem\u00e4\u00df \u00a7 13 GG wird f\u00fcr die Prostitutionst\u00e4tigkeit damit au\u00dfer Kraft gesetzt.<\/p>\n<p>Prostitution ist in Deutschland seit 1927 eine legale T\u00e4tigkeit, die jedoch weiterhin durch Sonderstrafgesetze, Sonderverordnungen, hierbei insbesondere durch Sperrgebietsverordnungen (Art. 297 EGStGB) geregelt wird. Das Prostitutionsgesetz von 2002 sowie das Infektionsschutzgesetz von 2001 bleiben neben dem aktuell geltenden Prostituiertenschutzgesetz weiterhin bestehen.<\/p>\n<p><strong>1.1 Die obligatorische Gesundheitsberatung<\/strong><\/p>\n<p>Mit dem ProstSchG werden Sexarbeiter*innen verpflichtet, sich einer Gesundheitsberatung beim \u00d6ffentlichen Gesundheitsdienst zu unterziehen. Die obligatorische Gesundheitsberatung muss jedes Jahr wiederholt werden. F\u00fcr Sexarbeiter*innen unter 21 Jahren halbj\u00e4hrlich, ansonsten einmal j\u00e4hrlich. Die Beratung soll Fragen der Krankheitsverh\u00fctung, der Empf\u00e4ngnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs behandeln. Des Weiteren soll es Sexarbeiter*innen erm\u00f6glichen, sich \u00fcber bestehende Zwangs- und Notlagen den Beh\u00f6rden gegen\u00fcber zu offenbaren. (vgl. B\u00fcttner 2017 : 92ff.). Die Begr\u00fcndung des Gesetzgebers daf\u00fcr ist: \u201eDie Gesundheitsberatung ist eines der zentralen Instrumente des ProstSchG zur Verbesserung der Situation von Prostituierten in Deutschland.\u201c (B\u00fcttner 2017 : 93) Die ausgestellte Gesundheitsbescheinigung ist die Voraussetzung f\u00fcr die Registrierung und die Erlangung einer Erlaubnisbescheinigung zur Aus\u00fcbung der Prostitution.<\/p>\n<p>Am neuen ProstSchG kritisieren Vertreter*innen des \u00d6ffentlichen Gesundheitsdienstes (BV\u00d6GD) vor allem die Koppelung von Anmelde- und Beratungspflicht, die das Gesetz f\u00fcr in der Sexarbeit t\u00e4tige Personen vorsieht. Die \u201eAnmelde- und Beratungspflicht f\u00fcr Prostituierte stellt einen erheblichen Eingriff in Pers\u00f6nlichkeitsrechte dar. Sie ist in hohen Ma\u00dfe stigmatisierend und ungeeignet, m\u00f6gliche Opfer von Menschenhandel und Gewalt zu identifizieren und zu sch\u00fctzen\u201c. (vgl. BV\u00d6GD 2017, zit. nach Langanke 2018 : 79).<\/p>\n<p><strong>1.2 Zwang versus Pr\u00e4vention<\/strong><\/p>\n<p>Seit der Einf\u00fchrung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) haben kommunale Gesundheits\u00e4mter positive Erfahrungen mit der freiwilligen, kostenlosen und anonymen Beratung und den Untersuchungsangeboten gemacht, die besonders von Sexarbeiter*innen in Anspruch genommen werden. (Vgl. Langanke 2018 : 79). Denn es st\u00e4rkt die Eigenverantwortung der Betroffenen im Unterschied zu dem zuvor geltenden \u201eGesetz zur Bek\u00e4mpfung der Geschlechtskrankheiten\u201c von 1953, das mutma\u00dflich infizierten Einzelpersonen Pflichten auferlegte.<\/p>\n<p>Die Deutsche Aidshilfe e.V. als auch die Gemeinn\u00fctzige Stiftung Sexualit\u00e4t und Gesundheit erkl\u00e4rten, \u201eKontrolle und Repression f\u00fchren dazu, dass viele Frauen illegal arbeiten, so dass Hilfs- und Pr\u00e4ventationsangebote nicht erreicht werden\u201c. (Deutsche Aidshilfe 2015 ) Es gilt als empirisch nachgewiesen, dass das IfSG erfolgreich war. Mit dem ProstSchG werden diese Erkenntnisse der Fachwelt jedoch vollkommen ignoriert.<\/p>\n<p><strong>1.3 Anmeldepflicht f\u00fcr Prostituierte<\/strong><\/p>\n<p>Alle Sexarbeiter*innen m\u00fcssen sich pers\u00f6nlich bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde registrieren lassen. Zust\u00e4ndig ist die Beh\u00f6rde derjenigen Stadt bzw. Region, in der sie vorhaben, \u00fcberwiegend t\u00e4tig zu sein. F\u00fcr die Anmeldung werden folgende Angaben ben\u00f6tigt: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangeh\u00f6rigkeit, Meldeadresse (bzw. bei ausl\u00e4ndischen Sexarbeiter*innen eine Zustellanschrift), zwei biometrischen Lichtbilder und die Bescheinigung \u00fcber die Teilnahme an der Gesundheitsberatung. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen die geplanten Arbeitsorte in den L\u00e4nder und Kommunen benannt werden. Die Anmeldung muss f\u00fcr die \u00fcber 21 -J\u00e4hrigen alle zwei Jahre erneuert werden, halbj\u00e4hrlich f\u00fcr die unter 21-J\u00e4hrigen. Wenn keine Anhaltspunkte f\u00fcr eine Zwangslage vorliegen, wird eine Bescheinigung f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Prostitution ausgestellt. Der mit Lichtbild versehene Ausweis ist bei der Aus\u00fcbung und Anbahnung der Prostitutionsaus\u00fcbung stets mitzuf\u00fchren. Gegen eine weitere zus\u00e4tzliche Geb\u00fchr kann eine Aliasbescheinigung ausgestellt werden. (vgl. B\u00fcttner 2017 : 55 f.).<\/p>\n<p>Der Deutsche Juristinnenbund kritisierte die verpflichtende Anmeldung mit den pers\u00f6nlichen Daten im Zusammenhang mit dem Sexualleben von Personen als Eingriff in das grundgesetzlich gesch\u00fctzte Pers\u00f6nlichkeitsrecht. Die Erlaubnisverweigerung einer Anmeldung zur Aus\u00fcbung der Prostitution w\u00fcrde bedeuten, dass das Grundrecht auf freie Berufswahl gem\u00e4\u00df Art. 12 GG f\u00fcr Sexarbeiter*innen au\u00dfer Kraft gesetzt w\u00fcrde. (vgl. djb 2015 : 3ff.).<\/p>\n<p><strong>1.4 Datenschutz<\/strong><\/p>\n<p>Die zust\u00e4ndige CDU-Bundestagsabgeordnete Nadine Sch\u00f6n begr\u00fc\u00dfte die Einigung der Regierungskoalition seinerzeit mit den Worten: \u201eIm Prostitutionsgewerbe wird es keine Anonymit\u00e4t geben\u201c. (vgl. Wersig 2017 : 229). Schutz, so die Begr\u00fcndung f\u00fcr diesen Regulierungsansatz, funktionierte nur \u00fcber Kontrolle.<\/p>\n<p>Gegen diese Neuregelung bestehen aber datenschutzrechtliche Bedenken. Denn Daten \u00fcber das Sexualleben einer Person gelten als besonders sensible Daten und fallen unter das Verbot des Art. 8 Abs. 1 der Datenschutzrichtlinie 45\/96 EG.<\/p>\n<p>\u201eSchlie\u00dflich wird bezweifelt, ob eine \u201eProstituiertenkartei\u201c vor Gewalt und Ausbeutung in der Prostitution sch\u00fctzen kann. Im Ergebnis werden die Pers\u00f6nlichkeitsrechte der Betroffenen zu ihrem eigenen Schutz durch die Datenverwendung verletzt\u201c. (Wersig 2017 : 228)<\/p>\n<p><strong>2. Theorie \u00fcber Stigma von Goffman<\/strong><\/p>\n<p>Goffman bezeichnet Stigma als eine Eigenschaft mit diskriminierender Wirkung. (Vgl. Goffmann 1975 : 11f.). Das Wort \u201eStigma\u201c stammt aus dem Griechischen und bedeutet \u201eZeichen\u201c, \u201eBrandmal\u201c oder \u201eStich\u201c und bezeichnet Personen, die sich in besonderer Weise von anderen unterscheiden.<\/p>\n<p>\u201eDie Zeichen wurden in den K\u00f6rper geschnitten oder gebrannt und taten \u00f6ffentlich kund, dass der Tr\u00e4ger ein Sklave, ein Verbrecher oder ein Verr\u00e4ter war \u2013 eine gebrandmarkte, rituell f\u00fcr unrein erkl\u00e4rte Person, die gemieden werden sollte, vor allem auf \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tzen\u201c. (Goffman 1975 : 9)<\/p>\n<p>Laut Goffman verwendet jeder Mensch in der Interaktion mit anderen Kategorisierungen, indem er seinem Gegen\u00fcber bestimmte Eigenschaften zuschreibt. Beim Anblick eines Fremden erahnen wir seine Kategorie, seine Eigenschaften und seine soziale Identit\u00e4t. Goffman spricht von sozialer Identit\u00e4t. Dieser Begriff ist weiter gefasst als der soziale Status \u201epers\u00f6nlicher Charaktereigenschaften\u201c wie zum Beispiel \u201eEhrenhaftigkeit\u201c. Ebenso einbezogen sind strukturelle Merkmale etwa des Berufs. (ebd. 12-13)<\/p>\n<p>Goffman unterscheidet drei Typen von Stigma: Typ 1 : Physische Deformationen wie k\u00f6rperliche Missbildungen, Blindheit, Taubheit usw.; Typ 2 : Individuelle Charakterfehler, beispielsweise psychische Erkrankungen, Delinquenz, Willensschw\u00e4che, beherrschende oder unnat\u00fcrliche Leidenschaften, Unehrenhaftigkeit, Gef\u00e4ngnishaft, Sucht, Homosexualit\u00e4t, Arbeitslosigkeit, Suizidversuche und radikales politisches Verhalten. Typ 3 : Phylogenetische Stigmata der Rasse, Nation und Religion. (ebd. 12-13)<\/p>\n<p>Unterscheidet sich die erwartete Identit\u00e4t einer Person von ihrer tats\u00e4chlichen, so entsteht eine Diskreditierung der betroffenen Person und somit ein Stigma. Dabei betont Goffman, dass eine Eigenschaft nicht an sich ein Sigma bildet, sondern sich erst im Zusammenhang mit einem gesellschaftlichen Verst\u00e4ndnis von Normalit\u00e4t ergibt. Gem\u00e4\u00df Goffman hat soziale Identit\u00e4t eine virtuelle und eine aktuelle Seite. Den virtuellen Anteil machen die Vorstellungen und Erwartungen aus, mit denen man eine Person einer bestimmten Kategorie zuordnen kann. Die aktuelle soziale Identit\u00e4t setzt sich aus den Attributen zusammen, die tats\u00e4chlich zutreffen. Diese beiden Formen der Identit\u00e4t widersprechen sich im Alltag. (vgl. ebd. 10 ff.).<\/p>\n<p>Goffman f\u00fchrt noch eine weitere Unterscheidung an, n\u00e4mlich die zwischen Diskreditierten und Diskreditierbaren. Von Diskreditierten spricht er, wenn Stigmatisierung und Anderssein von Anwesenden wahrgenommen wird. Bei den Diskreditierbaren ist die Abweichung den Anwesenden nicht bewusst oder bekannt. Eine stigmatisierte Person kann mit beiden Typisierungen Erfahrungen gemacht haben und wird versuchen, durch T\u00e4uschung ihr unerw\u00fcnschtes Anderssein zu verbergen. F\u00fcr Diskreditierbare ist es von Wichtigkeit, den Widerspruch zwischen aktueller und virtueller Identit\u00e4t durch Informationskontrolle selbst zu steuern:<\/p>\n<p>\u201eDas entscheidende Problem in ihrem Leben ist es nicht, mit der Spannung, die w\u00e4hrend sozialer Kontakte erzeugt wird, fertig zu werden, sondern eher dies, die Information \u00fcber ihren Fehler zu steuern. Er\u00f6ffnen oder nicht er\u00f6ffnen, sagen oder nicht sagen, rauslassen oder nicht rauslassen, l\u00fcgen oder nicht l\u00fcgen, und in jedem Falle, wem, wann und wo\u201c. (Goffman 1975 : 56)<\/p>\n<p><strong>3. Analyse<\/strong><\/p>\n<p>Stigmata gegen\u00fcber Prostitution haben eine Jahrtausende w\u00e4hrende Tradition, die bis in die Antike zur\u00fcckreicht (vgl. Ziemann 2017 : 16ff.). Im 15. Jahrhundert wurde durch Luthers Lehre die \u201eHurerei als das Sch\u00e4ndlichste auf dieser Welt\u201c betitelt. (Vgl. Ziemann 2017 : 47ff.). Bis heute h\u00e4lt diese historische Stigmatisierung von Prostituierten an und wird durch das neue ProstSchG noch verst\u00e4rkt.<\/p>\n<p>Laut Goffmans Theorie \u00fcber stigmatisierte Personen, kann man Sexarbeiter*innen der zweiten Form \u201eindividuelle Charakterfehler\u201c zuordnen. Kennzeichnung einer besch\u00e4digten Identit\u00e4t ist, dass man nicht mehr selbst entscheiden kann, wer man ist. Dies erfolgt gr\u00f6\u00dftenteils durch Einsch\u00e4tzung von anderen. Mit dem ProstSchG wird durch die Anmeldeprozedur und die damit verbundene Mitf\u00fchrpflicht eines \u201eHurenpasses\u201c die Stigmatisierung von Sexarbeiter*innen verst\u00e4rkt. Mit der Schaffung eines Gesetzes \u201esui generis\u201c signalisiert der Gesetzgeber der Mehrheitsgesellschaft, dass Prostitution keine der Norm entsprechende, gesellschaftsf\u00e4hige Berufst\u00e4tigkeit ist.<\/p>\n<p>Sexarbeiter*innen geh\u00f6ren nach Goffmans weiteren Unterteilungen zur Gruppe der Diskreditierbaren, da sie in der sozialen Interaktion nicht unmittelbar sichtbar sind. Sie f\u00fchren ein Doppelleben, um sich und ihre Angeh\u00f6rigen vor Stigmatisierung zu sch\u00fctzen. Durch das staatlich verordnete Zwangsouting ist ihr Handlungsraum jetzt stark eingeschr\u00e4nkt. Sie haben nur die Wahl, entweder legal zu arbeiten und damit eine Gef\u00e4hrdung durch Zwangsouting zu riskieren oder sich illegal durch eigene Schutzmechanismen und Bew\u00e4ltigungsstrategien selbst zu sch\u00fctzen. Denn durch die inflation\u00e4re beh\u00f6rdliche Verbreitung ihrer Daten haben sie die Kontrolle \u00fcber den Informationsfluss bez\u00fcglich ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit verloren.<\/p>\n<p>Dabei d\u00fcrfte eine Gef\u00e4hrdung durch Zwangsouting im Zuge der Registrierung von Sexarbeiter*innen in l\u00e4ndlichen Regionen gr\u00f6\u00dfer sein als in Gro\u00dfst\u00e4dten. Dies wird insofern eine Verf\u00e4lschung der Anmeldezahlen zur Folge haben, als vile Sexarbeiter*innen sich wegen der gr\u00f6\u00dferen Anonymit\u00e4t in Gro\u00dfst\u00e4dten registrieren lassen werden, obwohl sie dort nicht schwerpunktm\u00e4\u00dfig ihrer T\u00e4tigkeit nachgehen.<\/p>\n<p>Gerade aber ein kontrollierter Informationsfluss b\u00f6te nach Goffmans Theorie f\u00fcr Diskreditierbare einen Handlungsspielraum im Sinne des Stigma-Managements.<\/p>\n<p>Infolge der erh\u00f6hten Gef\u00e4hrdung durch Zwangsouting im Zuge der Umsetzung des ProstSchG sind Sexarbeiter*innen einer gr\u00f6\u00dferen psychischen Belastung ausgesetzt, was sich wiederum auf ihre Gesundheit auswirken kann. Dies steht im Widerspruch zu den verk\u00fcndeten Zielen des Gesetzgebers, die Gesundheit von Prostituierten sch\u00fctzen zu wollen.<\/p>\n<p><strong>4. Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Die gesellschaftliche Stigmatisierung von Prostitution ist immer ein Spiegelbild dessen, wie eine Gesellschaft mit Sexualit\u00e4t und Frauenrechten umgeht. Die Analyse hat ergeben, dass das neue ProstSchG die Stigmatisierung und Diskriminierung von Sexarbeiter*innen verst\u00e4rkt. Eine Entkriminalisierung und Gleichstellung mit anderen Gewerben findet nicht statt, da prostitutionsspezifische Sonderbestimmungen im Straf- und Verwaltungsrecht beibehalten werden.<\/p>\n<p>Die geringen Anmeldezahlen von Sexarbeiter*innen verdeutlichen, dass der \u00fcberwiegende Teil der Betroffenen das ProstSchG nicht akzeptiert. Viele werden in die Illegalit\u00e4t getrieben und damit kriminalisiert.<\/p>\n<p>Die Frage stellt sich, warum der Gesetzgeber \u2013 entgegen allen Warnungen aus Fachwelt und Wissenschaft \u2013 ein solches Gesetz als \u201eSchutz f\u00fcr Prostituierte\u201c anpreist, obwohl es von den Betroffenen als das genaue Gegenteil empfunden wird. Die Annahme liegt nahe, dass der Grund daf\u00fcr die traditionelle Gegnerschaft der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft gegen\u00fcber nicht-reproduktivem Bezahl-Sex ist in Kombination mit einer Abwehrhaltung gegen\u00fcber so genannter Armutsmigration. \u00a0Zum Schluss ergibt sich die Frage, welche Auswirkungen das ProstSchG auf Frauen jenseits der Prostitution hat.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\"><\/a>1 <a href=\"https:\/\/www.donacarmen.de\/offenen-brief-an-die-landraetin-des-kreises-marburg-biedenkopf-kirsten-fruendt-spd-sozialpsychiatrischen-dienst-zustaendig-fuer-sexarbeiter-innen\/\">https:\/\/www.donacarmen.de\/offenen-brief-an-die-landraetin-des-kreises-marburg-biedenkopf-kirsten-fruendt-spd-sozialpsychiatrischen-dienst-zustaendig-fuer-sexarbeiter-innen\/<\/a><\/p>\n<p>2 <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/prostschg\/BJNR237210016.html\">https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/prostschg\/BJNR237210016.html<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die gesellschaftliche Stigmatisierung von Prostitution ist immer ein Spiegelbild dessen, wie eine Gesellschaft mit Sexualit\u00e4t und Frauenrechten umgeht. 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