{"id":1422,"date":"2015-12-03T21:35:41","date_gmt":"2015-12-03T20:35:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.voice4sexworkers.com\/?p=1422"},"modified":"2015-12-19T21:06:15","modified_gmt":"2015-12-19T20:06:15","slug":"prostituiertenschutzgesetz-gesetz-zum-schutz-vor-prostitution-und-migration","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.voice4sexworkers.com\/en\/prostituiertenschutzgesetz-gesetz-zum-schutz-vor-prostitution-und-migration\/","title":{"rendered":"Prostituiertenschutzgesetz \u2013 Gesetz zum Schutz vor Prostitution und Migration"},"content":{"rendered":"<p>Rede von Juanita Henning \u00fcber das \u201e<strong>Prostituiertenschutzgesetz<\/strong>\u201c auf den <a href=\"http:\/\/www.donacarmen.de\/4-frankfurter-prostitutionstage-2015-einhelllige-ablehnung-des-prostituiertenschutzgesetzes\/\" target=\"_blank\">4. Frankfurter Prostitutionstagen<\/a><\/p>\n<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br \/>\nliebe Freunde,<\/p>\n<p>seit etwa vier Jahren kritisieren wir die\u00a0sich abzeichnende<strong> repressive Reglementierung von Prostitution<\/strong>.<br \/>\nWir haben zu zahlreichen Versammlungen eingeladen, die \u201eFrankfurter Prostitutionstage\u201c einberufen, Aufrufe mit Unterschriften online und in Printmedien platziert. Wir haben die Politiker auf Schritt und Tritt kommentiert, wenn sie sich ge\u00e4u\u00dfert haben. Wir haben Aktionen wie in N\u00fcrnberg gegen Ministerin Schwesig unterst\u00fctzt und im Juni dieses Jahres zusammen mit anderen eine kleine, aber dennoch viel beachtete Demo gegen ein Gesetz auf die Beine gestellt, dessen Entwurf zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht ver\u00f6ffentlicht war.<\/p>\n<p>Mittlerweile haben wir hierzulande eine nicht ganz unbedeutende \u00f6ffentliche Meinung, die sich mit zum Teil heftiger Kritik gegen das von der Bundesregierung vorgelegte \u201e<strong>Prostituiertenschutzgesetz<\/strong>\u201c wendet. Auch wenn diese Kritik nicht die Positionen von Do\u00f1a Carmen oder der Sexarbeiter\/innen g\u00e4nzlich widerspiegelt, so sind diese ablehnenden Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten des \u201e<strong>Prostituiertenschutzgesetzes<\/strong>\u201c doch keineswegs gering zu sch\u00e4tzen.<\/p>\n<p>Der Deutsche Juristinnenbund, die Deutsche Aids-Hilfe, der Deutsche Frauenrat, die Diakonie Deutschland, die Deutsche STI Gesellschaft, wichtige gro\u00dfst\u00e4dtische Gesundheits\u00e4mter, Fachberatungsstellen, die Piratenpartei, die Linkspartei und zuletzt vier gr\u00fcne und f\u00fcr die Prostitution zust\u00e4ndige Fachministerien aus NRW, Rheinland-Pfalz, Hamburg und Bremen, dazu die Kritik von Seiten der Datensch\u00fctzer \u2013 all das ist nicht geringzusch\u00e4tzen und nicht ohne gesellschaftliches Gewicht.<\/p>\n<p>Man muss die eigene Rolle nicht \u00fcberbetonen. Doch l\u00e4sst sich sicherlich sagen: Ohne die Kritik aus den Reihen der Sexarbeiter\/innen, ohne die Kritik von Organisationen wie Do\u00f1a Carmen und anderen w\u00e4re diese breite Front, die der Regierung in Punkto Prostitutions-Regulierung die bedingungslose Gefolgschaft versagt, so nicht denkbar gewesen.<\/p>\n<p>Demgegen\u00fcber macht sich auf Seiten der Regierungsparteien mittlerweile eine Bunkermentalit\u00e4t breit. Man schottet sich ab, gibt sich beratungsresistent und verbreitet Durchhalteparolen. So war erst vor wenigen Tagen in der \u201eFrankfurter Rundschau\u201c zu lesen (ich zitiere):<\/p>\n<blockquote><p>\u201eVoraussichtlich kann der Entwurf im ersten Halbjahr 2016 im Bundestag beraten werden\u201c, sagte ein Sprecher des Bundesministeriums f\u00fcr Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In Kraft treten w\u00fcrde es sechs Monate nach Verk\u00fcndung im Bundesgesetzblatt. In welcher Form das sein wird, ist angesichts der vielen Gegenstimmen l\u00e4ngst nicht sicher.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>So die Einsch\u00e4tzung in der \u201eFrankfurter Rundschau\u201c.<br \/>\nSicher ist allerdings eins: Sollte die Bundesregierung es wagen, das Gesetz, so wie es jetzt vorgelegt wurde, zu verabschieden, w\u00e4re das mit einem erheblichen Gesichts- und Glaubw\u00fcrdigkeitsverlust f\u00fcr die Regierungsparteien verbunden. Das w\u00e4re der erste Sargnagel f\u00fcr das \u201e<strong>Prostituiertenschutzgesetz<\/strong>\u201c.<\/p>\n<p>Wir sind jedoch gegenw\u00e4rtig nicht in der Situation sagen zu k\u00f6nnen, das \u201e<strong>Prostituiertenschutzgesetz<\/strong>\u201c sei angez\u00e4hlt und k\u00e4me in K\u00fcrze zu Fall.<\/p>\n<h2>Kritik am Prostituiertenschutzgesetz<\/h2>\n<p>Wer sich einmal die Kritiken der genannten Organisationen und Verb\u00e4nde zum \u201eProstituiertenschutzgesetz\u201c genauer durchliest, der erkennt, dass sich diese Kritik auf bestimmte ausgew\u00e4hlte Punkte konzentriert und beschr\u00e4nkt:<\/p>\n<ul>\n<li>Im Vordergrund stehen die Kritik an der Meldepflicht und die Kritik an der medizinischen Zwangsberatung.<\/li>\n<li>dass Sexarbeiter\/innen nur an zuvor benannten Orten ihrer T\u00e4tigkeit nachgehen d\u00fcrfen oder sich an jedem Ort vorab melden m\u00fcssen,<\/li>\n<li>dass sie sich zuvor auf ihre Einsichtsf\u00e4higkeit pr\u00fcfen lassen und einen Hurenpass mit sich f\u00fchren m\u00fcssen \u2013 all das st\u00f6\u00dft auf Unverst\u00e4ndnis und Kopfsch\u00fctteln<\/li>\n<li>Die Gefahr, dass das staatlich verordnete Zwangsouting zu einem Abtauchen in die Illegalit\u00e4t f\u00fchrt, wird als Bedrohung gesehen und mit Sorge betrachtet.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Ergebnis l\u00e4sst sich sagen: Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz wird in der \u00f6ffentlichen Debatte allenthalben mit Kontrolle und Repression in Verbindung gebracht. Das dem so ist, ist auch ein Ergebnis unserer Aufkl\u00e4rungsarbeit. Das ist gut so, aber das reicht nicht.<\/p>\n<p>Wo stehen wir gegenw\u00e4rtig, was ist zu tun?<\/p>\n<p>Machen wir ein Gedankenexperiment. Nehmen wir f\u00fcr einen Augenblick an, die verantwortlichen Politiker\/innen h\u00e4tten f\u00fcr einen kurzen Augenblick Bodenhaftung. Sie raffen sich auf und w\u00fcrden der Kritik Geh\u00f6r schenken. Sie w\u00fcrden der Kritik entgegenkommen, nat\u00fcrlich auch, um ihr Wind aus den Segeln zu nehmen.<\/p>\n<p>Stellt euch also einen Augenblick lang einmal vor, das Undenkbare w\u00fcrde passieren und die Regierung lenkt ein: Sie verzichtet auf die geplante Anmeldepflicht und auf die Zwangsberatung mit \u00dcberpr\u00fcfung der Einsichtsf\u00e4higkeit. Die Regierung besinnt sich auf ihren Ausgangs-punkt und will nur noch Bordelle so regulieren wie die vielzitierte Pommesbude.<\/p>\n<h4>Was w\u00fcrde passieren?<\/h4>\n<p>Viele der genannten Organisationen und Verb\u00e4nde, die bis dato Kritik ge\u00fcbt haben, w\u00fcrden augenblicklich beginnen, ein Loblied auf die Regierung anzustimmen. Sektkorken w\u00fcrden knallen. Im Gegenzug zu einem Verzicht der Regierung auf Anmeldepflicht und Zwangsberatung, w\u00fcrde man zu allen verbleibenden Punkten\u201a Ja und Amen\u2018 sagen, w\u00fcrde sich mit der Regierung arrangieren und sich an die Ausgestaltung und Umsetzung der verbleibenden Ma\u00dfnahmen machen.<\/p>\n<p>Man w\u00fcrde das als \u201eErfolg\u201c werten. Doch bei Licht betrachtet k\u00f6nnte es sich schnell um das genaue Gegenteil handeln, n\u00e4mlich einen einzigen gro\u00dfen Selbstbetrug. Ein Selbstbetrug auf Kosten der Sexarbeiter\/innen.<\/p>\n<p>Das ist keineswegs Spekulation. Man muss sich nur die gegenw\u00e4rtig vorherrschende Kritik am \u201e<strong>Prostituiertenschutzgesetz<\/strong>\u201c genauer anschauen, um zu erkennen, dass die M\u00f6glichkeit eines solchen Selbstbetrugs bereits heute in einer verk\u00fcrzten und unzureichenden Kritik der neuen Prostitutionsgesetzgebung angelegt ist.<\/p>\n<p>Die Mehrzahl der kritisch eingestellten Verb\u00e4nde und Organisationen vertritt n\u00e4mlich die Auffassung<\/p>\n<ul>\n<li>die Ziele der Gesetzgebung seien v\u00f6llig ok, bedauerlicherweise seien nur die Mittel und Ma\u00dfnahmen falsch gew\u00e4hlt;<\/li>\n<li>oder: die Ziele der Gesetzgebung seien ja in Ordnung und eigentlich gar nicht verkehrt, nur die Mittel seien unverh\u00e4ltnis-m\u00e4\u00dfig repressiv und in dieser Form gar nicht n\u00f6tig.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ich sage: Das ist der Selbstbetrug. Nicht selten beruht er auf Tatsachenverdrehung, die an Manipulation grenzt. Dazu ein Beispiel:<\/p>\n<p>Am 21. September 2015, also vor 2 Monaten, ver\u00f6ffentlichte das B\u00fcndnis aus Deutschem Frauenrat, Deutschem Juristinnenbund, Deutscher Aidshilfe, Diakonie, Mitternachtsmission und dem Frauentreff Olga eine Pressemitteilung zum \u201eProstituiertenschutzgesetz\u201c. Darin wird das Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Juristinnenbunds, Frau Prof. Dr. Maria Wersig, mit folgenden Worten zitiert (ich zitiere):<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDer Entwurf hat gravierende M\u00e4ngel und verletzt in seinem Kernelement \u2013 der Anmeldepflicht \u2013 wichtige Grundrechte\u2026\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Es ist eine Verdrehung von Tatsachen, wenn die geplante Anmeldepflicht als das \u201eKernelement\u201c des Gesetzes bezeichnet wird. Denn gleich auf Seite 1 des im Juli von der Bundesregierung\u00a0ver\u00f6ffentlichten Referentenentwurfs hei\u00dft es unmissverst\u00e4ndlich (ich zitiere):<\/p>\n<blockquote><p>\u201eKernelement ist die Einf\u00fchrung einer Erlaubnispflicht f\u00fcr alle Prostitutionsgewerbe.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Eine hier vorliegende offenkundige Verdrehung von Tatsachen macht nur Sinn, wenn man die Erlaubnispflicht f\u00fcr Prostitutionsgewerbe aus der Schusslinie der Kritik nehmen will, weil man vorab und grunds\u00e4tzlich einer \u201eErlaubnispflicht f\u00fcr Prostitutionsgewerbe\u201c zustimmt. So beschr\u00e4nken in der Tat viele Kritiker den Widerstand gegen das \u201e<strong>Prostituiertenschutzgesetz<\/strong>\u201c auf eine Kritik an der Anmeldepflicht und Registrierung.<\/p>\n<p>Das ist deshalb schon problematisch, weil die \u201eErlaubnispflicht f\u00fcr Prostitutionsgewerbe\u201c das Herzst\u00fcck der Repression gegen\u00fcber Sexarbeiter\/innen ist. Sie betrifft zwar zun\u00e4chst und ganz direkt die Betreiber\/innen. Aber die Folgen der Erlaubnispflicht richten sich massiv gegen Sexarbeiter\/innen. Ihre Auswirkungen auf die Sexarbeiter-\/innen sind schlimmer und tiefgreifender als die der Meldepflicht.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber m\u00f6chte ich gerne sprechen. Und ich denke, wir sollten uns dieser Tatsache stellen anstatt ihr auszuweichen. Denn eine Kritik an der neuen Prostitutionsgesetzgebung, die an ihrem \u201eKernelement\u201c vorbeizielt, w\u00e4re ein Trauerspiel und ein Beispiel f\u00fcr Realit\u00e4tsblindheit, die wir uns schlicht nicht leisten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.voice4sexworkers.com\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/prostituiertenschutzgesetz-demo.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-1423 \" src=\"https:\/\/www.voice4sexworkers.com\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/prostituiertenschutzgesetz-demo-300x157.jpg\" alt=\"prostituiertenschutzgesetz demo\" width=\"508\" height=\"266\" \/><\/a><\/p>\n<h2>Kritik an der Erlaubnispflicht<\/h2>\n<p>Wer sich den Gesetzentwurf der Regierung genau anschaut, wird leicht feststellen: Nur 8 Paragrafen befassen sich mit dem Anmeldeverfahren f\u00fcr Sexarbeiter\/innen, dagegen befassen sich 12 Paragrafen mit der Erlaubnispflicht, 6 weitere mit \u201ePflichten der Betreiber\u201c im Rahmen der Erlaubnispflicht und hinzukommen noch 3 weitere Paragrafen zu Details der \u00dcberwachung erlaubnispflichtiger Prostitutionsgewerbe.<\/p>\n<p>Die Erlaubnispflicht hat verschiedene Elemente: Dazu geh\u00f6ren die Zuverl\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung mit der M\u00f6glichkeit der Versagung der Erlaubnis, die Vorlage eines Betriebskonzepts, das Einhalten von Mindestanforderungen sowie Pflichten f\u00fcr Betreiber, m\u00f6gliche Auflagen f\u00fcr den laufenden Betrieb und spezielle Regularien der \u00dcberwachung.<\/p>\n<p>Was sich anh\u00f6rt wie normales Gewerberecht, ist in Wirklichkeit das genaue Gegenteil.<\/p>\n<p>Dass es beim \u201e<strong>Prostituiertenschutzgesetz<\/strong>\u201c nicht mit rechten Dingen zugeht, m\u00f6chte ich am Beispiel der Zuverl\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung verdeutlichen.<\/p>\n<p>Die Zuverl\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung sei n\u00f6tig, hei\u00dft es, damit Kriminelle keine Bordelle leiten. Das scheint auf den ersten Blick vern\u00fcnftig. Schlie\u00dflich sind ja auch wir daf\u00fcr, dass das Gewerbe \u201eentkriminalisiert\u201c wird. Aber wie ist es wirklich? Dazu an dieser Stelle 5 Punkte:<\/p>\n<h4>Punkt 1<\/h4>\n<p>Die gro\u00dfe Mehrheit der Gewerbe in diesem Land kommt g\u00e4nzlich ohne Zuverl\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung aus. Diese ist ein staatlicher Eingriff in die Gewerbefreiheit und schr\u00e4nkt sie ein. Sie war und ist daher stets nur die \u201eAusnahme von der Regel\u201c. Jetzt soll sie f\u00fcr das Prostitutionsgewerbe gelten, ohne dass nachvollziehbare Fakten zu ihrer Begr\u00fcndung geliefert wurden.<br \/>\nUm wessen Zuverl\u00e4ssigkeit geht es hier eigentlich? Ich komme zu Punkt 2.<\/p>\n<h4>Punkt 2<\/h4>\n<p>Normalerweise wird nur die Zuverl\u00e4ssigkeit des \u201eGewerbetreibenden\u201c gepr\u00fcft. Nicht so bei Prostitution. Hier wird auch die des Stellvertreters gepr\u00fcft. Das gibt es sonst nur noch im Gastst\u00e4ttenrecht.<\/p>\n<h4>Punkt 3<\/h4>\n<p>Neu im Prostituiertenschutzgesetz hingegen ist, dass das letzte Wort bei der \u00dcberpr\u00fcfung der Zuverl\u00e4ssigkeit die jeweilige \u201eLandespolizei-beh\u00f6rde\u201c haben soll. Deren \u201eBedenken\u201c sind ausschlaggebend. Es handelt sich also um eine polizeiliche, nicht um eine gewerberechtliche Reglementierung der Prostitution.<\/p>\n<h4>Punkt 4<\/h4>\n<p>All das reicht offenbar nicht f\u00fcr die \u00dcberwachung aus. Denn zus\u00e4tzlich zur Zuverl\u00e4ssigkeit des Betreibers und dessen Stellvertreters sollen Betreiber nun auch die Zuverl\u00e4ssigkeit s\u00e4mtlicher Besch\u00e4ftigter garantieren und kontrollieren \u2013 vom T\u00fcrsteher bis zur Putzfrau. Sonst ist man die Erlaubnis wieder los. Das gibt es hierzulande sonst nur im \u00dcberwachungsgewerbe. Was dort vielleicht Sinn macht, erweist sich im Prostitutionsgewerbe aber als reine Schikane.<\/p>\n<h4>Punkt 5<\/h4>\n<p>Damit aber nicht genug. Im Prostitutionsgewerbe soll nun auch die Zuverl\u00e4ssigkeit derjenigen Personen gepr\u00fcft werden, die (ich zitiere) \u201enicht in einem Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis\u201c zum Betreiber stehen. Gemeint sind damit die Sexarbeiter\/innen, die normalerweise nur in einem Mietverh\u00e4ltnis zum Betreiber stehen.<\/p>\n<p>Eine derartige Ausweitung der Zuverl\u00e4ssigkeitsvoraussetzungen gibt es sonst nirgends im Gewerberecht, nur in der Prostitution. Das ist Ausnahmerecht pur.<\/p>\n<p>Die vom Staat auf die Betreiber\/innen von Prostitutionsst\u00e4tten \u00fcbertragenen Befugnisse verlangt sogar ausdr\u00fccklich, dass Sexarbeiter\/innen unter anderem wegen mangelnder Einsichtsf\u00e4higkeit, jederzeit von diesen rausgeworfen werden m\u00fcssen. Mangels Vertragsverh\u00e4ltnis best\u00fcnde kein Klagerecht der betroffenen Sexarbeiter\/innen. Dies k\u00e4me einem Berufsverbot gleich.<\/p>\n<p>Dies alles geschieht im Rahmen der geplanten \u201eErlaubnispflicht\u201c f\u00fcr Prostitutionsgewerbe. Nun sage noch jemand, die \u201eErlaubnispflicht\u201c betr\u00e4fe die Sexarbeiter\/innen nicht!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Folge 1: Die gl\u00e4serne Prostituierte<\/h2>\n<p>Die mit der Erlaubnispflicht einhergehenden Zuverl\u00e4ssigkeitskriterien erm\u00f6glichen und erzwingen von den Betreiber\/innen die permanente und totale Kontrolle \u00fcber die im Betrieb t\u00e4tigen Sexarbeiter\/innen. Knallhart greift die Erlaubnispflicht in deren Verh\u00e4ltnisse ein und f\u00fchrt zu einer Ausweitung patriachaler Kontrolle. Denn mit staatlicher Billigung wird die Kontrolle \u00fcber Frauen \u2013 und die betrifft es mehrheitlich &#8211; an Private (und zwar mehrheitlich M\u00e4nner) outgesourct. Das informatio-nelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Sexarbeiter\/innen wird massiv verletzt.<\/p>\n<p>Das \u201e<strong>Prostituiertenschutzgesetz<\/strong>\u201c r\u00e4umt Betreiber\/innen von Prostitutionsgewerben umfangreiche Kontrollbefugnisse sowie Befugnisse zum Erfassen und Weiterleiten pers\u00f6nlicher Daten von Sexarbeiter\/innen ein. Zu den Pflichten der Betreiber\/innen geh\u00f6ren:<\/p>\n<ul>\n<li>5 Melde- und Anzeigepflichten<\/li>\n<li>6 Pr\u00e4ventionspflichten<\/li>\n<li>9 Kontrollpflichten<\/li>\n<li>8 Auskunfts- und Hinweispflichten<\/li>\n<li>sowie 3 Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Aus den von den Betreiber\/innen zu erhebenden und zu dokumentierten Daten, die den zust\u00e4ndigen Kontrollbeh\u00f6rden jederzeit zur Einsichtnahme vorzulegen sind, wird ersichtlich, wer, wo, wann, wie oft, wie lange und zu welchen Konditionen in der Prostitution t\u00e4tig war. Die rund um die Uhr \u00fcberwachte und gl\u00e4serne Prostituierte wird Wirklichkeit.<\/p>\n<p>Im Unterschied zur Zwangsregistrierung im Anmeldeverfahren, mit dem ja zun\u00e4chst \u201enur\u201c die Tatsache der Prostitutionsaus\u00fcbung gegen\u00fcber der \u201ezust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde\u201c offengelegt und Orte benannt werden, an denen man der Sexarbeit nachgeht, verschafft die \u201eErlaubnispflicht\u201c den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden ein komplettes Bewegungsprofil der Sexarbeiter\/innen. Insbesondere wenn man ber\u00fccksichtigt, dass ein \u201eerlaubnispflichtiges Prostitutionsgewerbe\u201c mit der Pflicht zur Kontrolle und Dokumentation bereits ab zwei Sexarbeiter\/innen vorliegt. Die pers\u00f6nlichen Daten m\u00fcssen hier bei jedem Wechsel der Prostitutionsst\u00e4tte stets erneut hinterlegt werden.<\/p>\n<p>Im Grunde \u2013 und das ist meine These \u2013 k\u00f6nnte der Staat ohne gro\u00dfen Erkenntnisverlust auf eine vorab erfolgende beh\u00f6rdliche Anmeldung und Registrierung von Sexarbeiter\/innen verzichten. Man \u00fcberl\u00e4sst die Drecksarbeit einfach den Betreiber\/innen! Der Informationsfluss in Richtung staatliche \u00dcberwachungsbeh\u00f6rden ist gew\u00e4hrleistet. Ein Betreiber, der das schleifen lie\u00dfe, h\u00e4tte im Handumdrehen keine Konzession mehr.<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzt wird das Ganze durch die drei \u00dcberwachungs-Paragrafen \u00a7 29, \u00a7 30 und \u00a7 31 ProstSchG. Diese treiben die diskriminierende Sonderbehandlung von Prostitution auf die Spitze. Denn im Unterschied zu \u00a7 29 Gewerbeordnung (\u201eAuskunft und Nachschau\u201c) werden hier nicht nur die \u201eerlaubnispflichtigen Gewerbetreibenden\u201c, sondern auch die einzelnen Sexarbeiter\/innen \u00fcberwacht, obwohl sie laut \u201e<strong>Prostituiertenschutzgesetz<\/strong>\u201c ausdr\u00fccklich nicht als Gewerbetreibende gelten.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Gewerbeordnung die \u00dcberwachung auf \u201eGrundst\u00fccke und Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume\u201c begrenzt, bezieht das \u201e<strong>Prostituiertenschutzgesetz<\/strong>\u201c dar\u00fcber hinaus unspezifische \u201eOrte\u201c mit ein. Gemeint sind damit Stra\u00dfenstrich und Privatwohnungen. Selbst Wohnungen, in denen die Inhaberinnen alleine der Prostitution nachgehen und die laut \u201e<strong>Prostituiertenschutzgesetz<\/strong>\u201c gar nicht als \u201eProstitutionsgewerbe\u201c gelten, unterliegen nun auch der \u00dcberwachung. Dass bei dieser Gelegenheit die in \u00a7 29 GewO enthaltene Beschr\u00e4nkung der \u00dcberwachung auf die \u201e\u00fcbliche Gesch\u00e4ftszeit\u201c gleich mitwegf\u00e4llt und es fortan um \u201ejederzeitige Personenkontrollen\u201c geht, vermag nicht mehr zu \u00fcberraschen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Folge 2: Existenzvernichtung durch Einschr\u00e4nkung von Besch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeiten<\/h2>\n<p>Die Folge der Erlaubnispflicht f\u00fcr Sexarbeiter\/innen besteht aber nicht nur darin, sie fortan zu \u201egl\u00e4sernen Prostituierten\u201c zu machen.<\/p>\n<p>Wer den Gesetzentwurf der Bundesregierung durchforstet, findet darin mehr als 30 Pflichten f\u00fcr Betreiber\/innen von Prostitutions-Etablissements. W\u00fcrde ich die alle im Einzelnen aufz\u00e4hlen, w\u00e4re meine Redezeit rum.<\/p>\n<p>Man sagt immer: Wer Rechte beansprucht, m\u00fcsse auch Pflichten akzeptieren. Warum sollte das nicht auch f\u00fcr Bordellbetreiber gelten? Und vorschnell denkt man: Es sind ja Pflichten f\u00fcr Betreiber\/innen, das betrifft die Sexarbeiter\/innen also nicht.<\/p>\n<p>Das ist ein gro\u00dfer Irrtum, kann ich dazu nur sagen.<br \/>\nDenn was bei diesen Pflichten ins Auge springt, ist ihre Detail-Versessenheit. Alles und nichts wird da geregelt. Das ist Kontrollwahn vom Feinsten. Jede der auferlegten Pflichten ist ein Kontrollanlass. Das sollten wir bedenken. Man hat dann die Kontrolle in Permanenz. Jedes Nicht-Einhalten einer Pflicht kann ein Anlass f\u00fcr Auflagen und im Zweifel ein Vorwand f\u00fcr die Schlie\u00dfung von Prostitutionsst\u00e4tten sein.<\/p>\n<p>Hier wird zielstrebig eine politische Zielvorgabe verfolgt:<br \/>\nDie Detailversessenheit und das \u00dcberma\u00df an Pflichten soll Betreiber-\/innen von Prostitutionsgewerben vor Augen f\u00fchren, dass sich \u00f6konomische Investitionen in den Wirtschaftsbereich Prostitution nicht mehr lohnen.<\/p>\n<p>Nach \u00a7 15 <strong>Prostituiertenschutzgesetz<\/strong> k\u00f6nnen bei \u201eBel\u00e4stigungen\u201c durch Prostitutionsgewerbe \u201eAuflagen\u201c erlassen werden. Jeder von uns wei\u00df, wie schnell man gerade bei Prostitution geneigt ist, von \u201eBel\u00e4stigung\u201c zu sprechen. Als Auflagen k\u00e4men dann in Betracht: Begrenzung der Zahl der Prostituierten in einer Prostitutionsst\u00e4tte, Begrenzung der Zahl der Arbeitszimmer und Beschr\u00e4nkung der Betriebszeiten.<\/p>\n<p>Mit solchen M\u00f6glichkeiten l\u00e4sst sich jede halbwegs solide \u00f6konomische Kalkulation im Nullkommanichts \u00fcber den Haufen werfen. Man kann und wird Betreiber\/innen dazu veranlassen, ihr Kapital aus dieser Branche abzuziehen. Denn das eigentliche Ziel dieses Gesetzes lautet: \u201eDeutschland soll nicht l\u00e4nger das \u201aBordell Europas\u2018 sein.\u201c Ziel ist die maximale Eind\u00e4mmung von Prostitution, nicht die Verbesserung von Arbeitsbedingungen f\u00fcr Sexarbeiter\/innen.<\/p>\n<p>Das hat handfeste Konsequenzen f\u00fcr Sexarbeiter\/innen: Ihnen droht eine wirtschaftliche Existenzvernichtung durch Zerschlagung ihrer Infrastruktur. Mit der absehbaren Schlie\u00dfung von Prostitutions-Etablissements verlieren Sexarbeiter\/innen die M\u00f6glichkeit, sexuelle Dienstleistungen in einem etablierten und sicheren Ambiente anzubieten.<\/p>\n<p>Die staatlich betriebene Politik der Arbeitsplatzvernichtung in der Sexarbeit hat zur Folge, dass einer zun\u00e4chst gleich bleibenden Zahl von Sexarbeiter\/innen eine geringere Zahl und Auswahl verbleibender Prostitutions-Etablissements gegen\u00fcbersteht. Damit d\u00fcrften Sexarbeiter\/innen eine schlechtere Verhandlungsposition haben, sie m\u00fcssten in ung\u00fcnstigere Konditionen einwilligen. Ihre Arbeits- und Lebensbedingungen w\u00fcrden sich also verschlechtern.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-1424 size-medium\" src=\"https:\/\/www.voice4sexworkers.com\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/prostitution-einsichtsf\u00e4higkeit-300x166.jpg\" alt=\"prostitution einsichtsf\u00e4higkeit\" width=\"300\" height=\"166\" \/><\/p>\n<h2>Folge 3: Abdr\u00e4ngen in die Vereinzelung<\/h2>\n<p>Die gezielte rechtliche Ungleichbehandlung zum Zwecke der Ein-d\u00e4mmung von Prostitution geht aber noch weiter. Das bundesdeutsche Gewerberecht beruht auf einer allseits geteilten Gewerbe-Definition, wie sie 1976 vom Bundesverwaltungsgericht vorgegeben wurde. Diese lautet:<br \/>\n\u201eGewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (ist) jede nicht sozial unwertige \u2026 auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit, ausgenommen Urproduktion, freie Berufe und blo\u00dfe Verwaltung eigenen Verm\u00f6gens.\u201c<\/p>\n<p>F\u00fcr jeden erkennbar handelt es sich hierbei um eine qualitative Definition von Gewerbe. Sie kommt ohne die Bezugnahme auf eine feste \/ quantitative Zahl aus. Anders im \u201eProstituiertenschutzgesetz\u201c. Als Prostitutionsgewerbe gilt nach \u00a7 2 Abs. 3 ProstSchG ein Handeln, das (ich zitiere)<\/p>\n<blockquote><p>\u201egewerbsm\u00e4\u00dfig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder R\u00e4umlichkeiten hierf\u00fcr bereitstellt.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Das Prostituiertenschutzgesetz koppelt die Gewerbe-Eigenschaft bei Prostitution an die Anzahl. Mindestens zwei Personen m\u00fcssen beteiligt sein, um von einem \u201eProstitutionsgewerbe\u201c sprechen zu k\u00f6nnen. Die einzelne Sexarbeiter\/in ist damit vom Gewerbestatus und einer Erlaubnispflicht ausgenommen.<\/p>\n<p>Sobald eine Sexarbeiterin aber mit anderen zusammenarbeitet, liegt nach der Logik des Prostituiertenschutzgesetzes\u201c ein erlaubnis-pflichtiges Gewerbe vor. Das gilt nicht nur f\u00fcr die Konstellation \u201aBordellbetreiber-Sexarbeiter\/in\u2018, sondern auch f\u00fcr die Konstellationen:<\/p>\n<p>(I) \u201aSexarbeiter\/in \u2013 Sexarbeiter\/in\u2018 sowie<br \/>\n(II) \u201aVermieter\/in \u2013 Sexarbeiter\/in\u2018<\/p>\n<p>Das hei\u00dft: Sobald sich zwei Sexarbeiter\/innen in einer Wohnung zum Zwecke der gemeinsamen Aus\u00fcbung der Prostitution zusammentun, verliert eine von ihnen den Status der \u201eNicht-Gewerbetreibenden\u201c und wird zur \u201eerlaubnispflichtigen Betreiberin\u201c eines Prostitutionsgewerbes mit allen 30 Verpflichtungen, die das Gesetz f\u00fcr diesen Fall vorsieht.<\/p>\n<p>Eine einvernehmliche bzw. gleichberechtigte Kooperation zweier, dreier oder mehrerer Sexdienstleisterinnen zum wechselseitigen Vorteil ist im \u201e<strong>Prostituiertenschutzgesetz<\/strong>\u201c gar nicht mehr vorgesehen. Die Realit\u00e4t einer solchen Konstellation wird schlicht geleugnet. Ab zwei Personen wird automatisch unterstellt, dass mindestens eine der beiden ihr Handeln darauf \u201eausrichtet\u201c, einen einseitigen wirtschaftlichen Nutzen aus der T\u00e4tigkeit der anderen Sexarbeiter\/in zu ziehen.<\/p>\n<p>Dass hier ein krasser Fall von rechtlicher Ungleichbehandlung vorliegt, zeigt auch der Vergleich mit anderen Berufszweigen:<br \/>\nDie blo\u00dfe Zusammenarbeit zweier Rechtsanw\u00e4lte oder zweier Therapeuten konstituiert noch lange kein Gewerbe. Beide sind wie die Sexarbeiter\/innen ebenfalls nicht als \u201eGewerbe\u201c eingestuft. Ihre Kooperation \u00e4ndert daran nichts. Nur im Fall von Prostitution soll ab zwei Sexdienstleisterinnen ein Gewerbe vorliegen mit der absehbaren Folge, dass sie dann unter andern \u00fcber das Baurecht weiterhin bequem aus zentralen Bereichen der Gesellschaft ausgegrenzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Noch absurder und realit\u00e4tsferner wird es, wenn zuk\u00fcnftig Wohnungs-vermieter, die an Sexarbeiter\/innen vermieten, zu \u201eerlaubnispflichtigen Betreibern\u201c eines Prostitutionsgewerbes erkl\u00e4rt werden, nur weil sie aus der Vermietung an Prostituierte einen \u201ewirtschaftlichen Nutzen\u201c ziehen.<\/p>\n<p>Das bundesdeutsche Gewerberecht kn\u00fcpft den Status des Gewerbe-treibenden \u00fcblicherweise nicht an einen \u201ewirtschaftlichen Nutzen\u201c, sondern erst an eine gewisse Intensit\u00e4t desselben. Es muss eine auf \u201eGewinnerzielung\u201c gerichtete T\u00e4tigkeit sein. Vor diesem Hintergrund sind \u201eVermietungen und Verpachtungen\u201c als \u201eVerwaltung des eigenen Verm\u00f6gens\u201c(Apartment) aus der gewerberechtlichen \u00dcberwachung ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Das \u201e<strong>Prostituiertenschutzgesetz<\/strong>\u201c aber erm\u00f6glicht es, diese allgemein geltenden gewerberechtlichen Ma\u00dfst\u00e4be bei Prostitution au\u00dfer Kraft zu setzen. Wer seine T\u00e4tigkeit darauf ausrichtet, \u201egezielt\u201c an Prostituierte zu vermieten, um daraus \u201ewirtschaftlichen Nutzen\u201c zu erzielen, kann k\u00fcnftig als erlaubnispflichtiger Betreiber eines Prostitutionsgewerbes eingestuft werden.<\/p>\n<p>Die Folgen dieser Konzeption von Gewerbe und Erlaubnispflicht sind f\u00fcr Sexarbeiter\/innen katastrophal:<\/p>\n<p>&#8211; Denn wenn Wohnungsvermieter Gefahr laufen, zu erlaubnis-pflichtigen Prostitutionsst\u00e4tten-Betreibern erkl\u00e4rt zu werden und damit jederzeitige anlasslose Kontrollen in ihren Wohneinheiten hinnehmen m\u00fcssten, wird sich das Angebot von Mietwohnungen f\u00fcr Sexarbeiter\/innen drastisch verringern.<\/p>\n<ul>\n<li>Die Erstreckung der \u201eErlaubnispflicht\u201c auch auf kleinste Wohnungs-bordelle wird zur Folge haben, dass viele dieser Etablissements das Handtuch werfen. Sich dem b\u00fcrokratischen Reglement der Erlaubnispflicht zu unterziehen, steht vielfach in keinem vertretbaren Verh\u00e4ltnis zu den Abl\u00e4ufen und Einnahmen. Die Folge wird sein, dass das mittlere Segment zwischen Gro\u00dfbordellen und der isolierter Prostitutionsaus\u00fcbung vereinzelter Sexarbeiter-\/innen durch die staatliche Prostitutionsgesetzgebung zerrieben wird. Das Sexgewerbe steuert auf eine Polarisierung zwischen wenigen monopolistisch betriebenen Gro\u00dfbordellen und vereinzelter Prostitutionsaus\u00fcbung hin.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Mindestens ebenso bedeutsam scheint mir die sich zwangsl\u00e4ufig abzeichnende Tendenz zur Vereinzelung und Isolation der Sexarbeiterinnen. Wenn ab 2 Personen ein erlaubnispflichtiges Prostitutionsgewerbe vorliegt, wird eine Ausweichreaktion in Richtung isoliert betriebener Prostitutionsaus\u00fcbung erfolgen. Viele Sexarbeiter\/innen werden die Flucht in die Vereinzelung antreten. Die Erlaubnispflicht bef\u00f6rdert den Trend zu vielen Ein-Frau-Prostitutionsetablissements.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Betroffenen haben damit h\u00f6here \u00f6konomische Grundkosten zu schultern und durch ihre T\u00e4tigkeit zu erwirtschaften. Vereinzelung in der Sexarbeit bedeutet neben der Einschr\u00e4nkung von Angebote sexueller Dienstleistungen immer auch eine Verringerung der Sicherheit, die bislang aus dem r\u00e4umlichen Zusammenwirken mit anderen Sexarbeiter\/innen resultiert, sowie ein Abschneiden von Informationen. Unter dem Strich also eine massive Verschlechterung der Arbeits- und Lebenssituation der Betroffenen in jeder Hinsicht.<\/p>\n<p>All das, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden die sp\u00fcrbaren Folgen einer \u201eErlaubnispflicht\u201c f\u00fcr Prostitutionsgewerbe sein.<\/p>\n<p>Wie kann man angesichts dessen das \u201eProstituiertenschutzgesetz\u201c kritisieren und dabei ausgerechnet das Kernelement dieses Gesetzes \u2013 die Erlaubnispflicht \u2013 von der Kritik ausnehmen? Ich denke, das ist unm\u00f6glich.<\/p>\n<p>Anstatt einer entschiedenen und konsequenten Kritik an der \u201eErlaubnispflicht\u201c f\u00fcr Prostitutionsgewerbe, versucht die momentan vorherrschende Kritik am \u201eProstituiertenschutzgesetz\u201c einen Mittelweg: \u201eErlaubnispflicht ja, aber bitte nicht f\u00fcr kleine Wohnungsbordelle\u201c \u2013 lautet die Devise.<\/p>\n<p>So behauptet etwa die Deutsche STI-Gesellschaft, gerade in kleineren und mittleren Betriebe seien die Sexarbeiter\/innen selbst verwaltet, h\u00e4tten eine h\u00f6here Sicherheit und gr\u00f6\u00dfere Unabh\u00e4ngigkeit als in Gro\u00df-betrieben. Das \u201eProstituiertenschutzgesetz\u201c w\u00fcrde gar in unverh\u00e4ltnis-m\u00e4\u00dfiger Weise die Gro\u00dfbetriebe beg\u00fcnstigen. (Stellungnahme vom 11. Sept. 2015)<\/p>\n<p>Und Hydra\/Berlin f\u00fchrt ins Feld, dass kleine Betriebe gr\u00f6\u00dftenteils in Frauenhand seien, w\u00e4hrend Gro\u00dfbetriebe von M\u00e4nnern gef\u00fchrt werden und oft eine \u201efamilienunfreundliche Bereitschaft zur Nachtarbeit\u201c mit sich br\u00e4chten. (Stellungnahme vom 10.9.2015)<\/p>\n<p>Der Deutsche Juristinnenbund erinnert daran, dass in Neuseeland die versch\u00e4rften Erlaubnispflichten erst ab 5 Personen gelten. (Stellungnahme vom 4.9.2015)<\/p>\n<p>Solche Stellungnahmen sind ein offenes Einfallstor f\u00fcr die mediale Stimmungsmache gegen gr\u00f6\u00dfere Prostitutions-Etablissements. Sie spalten zwischen den im Prostitutionsgewerbe t\u00e4tigen Frauen.<\/p>\n<p>Deutschland ist nicht Neuseeland. Hier soll das Prostitutionsgewerbe massiv eingeschr\u00e4nkt werden, und das geht eben nicht ohne die Einschr\u00e4nkung der Wohnungsprostitution. Das ist das erkl\u00e4rte Ziel all jener, die seit \u00fcber seit 20 Jahren Bef\u00fcrworter einer Erlaubnispflicht f\u00fcr Prostitutionsst\u00e4tten sind.<\/p>\n<p>Unsere Perspektive darf es nicht sein, die Sexarbeiter\/innen zu spalten und Zwietracht zu s\u00e4en. Wir sollten den legitimen Anspruch aller Prostituierten auf rechtliche Gleichbehandlung mit anderen\u00a0Erwerbst\u00e4tigkeiten fordern. Die Rechte der Sexarbeiter\/innen verteidigen aber hei\u00dft: Die Erlaubnispflicht f\u00fcr Prostitutionsst\u00e4tten muss weg &#8211; ohne Wenn und Aber. Das sollten wir ohne Abstriche klar und deutlich fordern.<br \/>\nVielen Dank!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rede von Juanita Henning \u00fcber das \u201eProstituiertenschutzgesetz\u201c auf den 4. Frankfurter Prostitutionstagen Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde, seit etwa vier Jahren kritisieren wir die\u00a0sich abzeichnende repressive Reglementierung von Prostitution. 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