Diskriminierung durch Behörden
An dieser Stelle werden wir “nette” Stilblüten unsere Behörden sammeln.
Wer weitere Diskriminierungen findet: Bitte schickt sie uns!!! Die Liste hier wird sicher noch ein ganzes Stück länger 🙂
Die Stasi war ja früher mal sehr erfolgreich… und es scheint auch in der Stadt Gießen heute noch ein beliebtes Spiel zu sein, Mitbürger zu bespitzeln und anzuschwärzen.
Sie fühlen sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt? Wir können Ihnen telefonisch Auskunft darüber geben, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist. Ist Ihnen die Person selbst bekannt, können Sie diese direkt bei uns anzeigen; schriftlich per Post oder persönlich bei unseren Sachbearbeitern.
Für die Stadt Neuwied ist Sexarbeit eine sozial unwertige Betätigung. Soviel zu der Umsetzung des ProstG durch Städte und Kommunen….
Wenn Sie ein Gewerbe ausüben wollen
(das ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübteTätigkeit; es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird oder die Erwartungen erfüllt werden. Nicht zum Gewerbe zählen sozial unwertige Betätigungen – z.B. Prostitution, Bordellbetrieb – ,…”
IHK Stuttgart:
…wenn eine so genannte sozial unwertige Tätigkeit ausgeübt werden soll. Darunter fallen insbesondere gesetzlich verbotene Tätigkeiten wie beispielsweise Hehlerei. Historisch gewachsen fallen darunter auch Tätigkeiten wie Wahrsagerei oder Prostitution. Gerade die Einordnung des Merkmals soziale Unwertigkeit unterliegt naturgemäß besonders stark dem Wandel der Anschauungen über Sitte und Moral, aber auch geänderter Gesetzeslage…
Für die Finanzverwaltung NRW sind wir ein “verschwiegenes Gewerbe” – kling so schön schaurig, da zahlen wir doch gerne Steuern 🙂
Aus der Broschüre:
Grundlegende Informationen zur Besteuerung für ein verschwiegenes Gewerbe
In der Stadt Wedel gibts ne Hotline für Wutbürger, die sich durch uns gestört fühlen:
Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.
Ja, wir sind alle kriminell, können uns nicht benehmen und unsere Gäste sind Vandalen:
…und dass daher eine nach außen in Erscheinung tretende Ausübung der Prostitution typischerweise damit verbundene Belästigungen und milieubedingte Unruhe, wie z.B. das Werben von Freiern und anstößiges Verhalten gegenüber Passantinnen und Anwohnerinnen, befürchten lassen muss. Für den Erlass einer Verordnung genügt die Prognose, dass das verbotene Verhalten in hinreichender Weise die abstrakte Möglichkeit einer solchen Beeinträchtigung begründet….
Party auf dem Straßenstrich? Im übrigen klingt Verrichtungsgelände eher nach Toilette aber NICHT nach Sex, liebe Politiker!!!
„Bei Veranstaltungen nach § 1 Nr. 2 auf dem Bonner Straßenstrich (Immenburgstra- ße) ist für jeden Veranstaltungstag (20.15 Uhr bis 06.00 des darauf folgenden Tages) vor Aufnahme der Tätigkeit ein Steuerticket für 6,00 EUR an dem auf dem Verrichtungsgelände aufgestellten Ticketautomaten zu lösen und auf Verlangen den städtischen Beauftragten vorzulegen.“
Hm… den nächstn Barbesuch mit einem meiner Gäste sollte ich mir auch noch mal überlegen:
1) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
- 1.
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, insbesondere dem Trunke ergeben ist oder befürchten läßt, daß er Unerfahrene, Leichtsinnige oder Willensschwache ausbeuten wird oder dem Alkoholmißbrauch, verbotenem Glücksspiel, der Hehlerei oder der Unsittlichkeit Vorschub leisten wird oder die Vorschriften des Gesundheits- oder Lebensmittelrechts, des Arbeits- oder Jugendschutzes nicht einhalten wird,…
Es ist im übrigen auch diskriminierend, wenn das Bundesministerium, das unter anderem für GLEICHSTELLUNG zuständig ist, nur von Frauen spricht, die “Schutz” brauchen. Entweder gibt es deren Meinung nach keine Männer oder Transsexuelle in der Sexarbeit, oder sie denken, das wir Frauen so arme hilflose Geschöpfe sind, das wir unbedingt die helfende Hand von Frau Schwesig und Frau Schön brauchen (würg) Wir gehen also davon aus, dass das kommende Prostituiertenschutzgesetz nur für FRAUEN gültig ist?!
(Muss man leider komplett kopieren und markieren, damit es deutlich wird. Nicht EINMAL taucht das Wort MANN auf)
Prostitution: Mehr Schutz für Frauen
Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten
Für Prostitutionsstätten wird es künftig eine Erlaubnispflicht geben, einschließlich einer Zuverlässigkeitsprüfung für die Betreiberinnen und Betreiber. Mindesterfordernisse zum Schutz der dort Tätigen, wie beispielsweise die Einhaltung von räumlichen und hygienischen Vorgaben, sind weitere wichtige Neuerungen. Prostituierte sollen außerdem medizinische und soziale Beratungsangebote erhalten.
Die wesentlichen Elemente für das Prostituiertenschutzgesetz waren im Vorfeld mit Verbänden, Fachberatungsstellen, Polizei und Bundeskriminalamt, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Gewerbeämtern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Prostituierten diskutiert worden.
“Die Neuerungen dienen dem Schutz aller Frauen. Es ist wichtig, dass wir nun endlich den Gesetzentwurf zum neuen Prostituiertenschutzgesetz auf den Weg bringen können”, betonte Manuela Schwesig.
Schutz vor Menschenhandel und Zwangsprostitution
Um Frauen besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen, sollen die Betroffenen auch durch weitere Maßnahmen in ihren Rechten gestärkt werden, zum Beispiel durch ein verbessertes Aufenthaltsrecht.