Polizeikontrollen und Razzien – meine Erlebnisse Teil 1

 In Entkriminalisierung, Prostitution / Sexarbeit, Prostitution Allgemein, Sexarbeiter bloggen

Hier erstmal ein Erlebnis bezüglich Polizeikontrolle und Razzia aus dem Jahr 2005 in Düsseldorf, an das ich mich erinnern kann.
Ich schaffe es an dieser Stelle nicht alle meine Erfahrungen in der Kürze der Zeit nieder zuschreiben.
Damals Betreiberin einer Wohnungsprostitutionsbetriebstätte mit Haus/Hotelbesuche-Service.
Wir hatten in eine Woche drei verschiedene Kontrollen von drei unterschiedlichen Behörden. That was too much.
Vorab möchte ich erwähnen, das zuständige Ordnungsamt in Düsseldorf kam in regelmäßigen Abständen (ca 1-3 Mal monatlich) für jeder Prostitutionsbetrieb, sowie einzelne tätige Sexworker sind dort im Computer erfasst.

 

 

Es fing Montagmorgen damit an, das eine Frau und ein Herr vom Finanzamt wegen Auskunft und Nachschau mich aufsuchten. Sie legten mir diverse Fotos vor, die sie meiner Homepage entnommen hatten. Alle Mitarbeiterin waren bei mir steuerlich angemeldet und ich habe direkt den Kontakt zu unserem hauseigenen Steuerberater in Berlin aufgenommen. Kontrolliert wurde keine anwesende Mitarbeiterin. Ihr Auftreten war sehr aufgeschlossen und freundlich. Weiteres würde dann über den Steuerberater abgewickelt.
Der zweite Fall war an einem Mittwochmorgen um 8 Uhr. Ich selbst war gerade unterwegs, da bekam ich den Anruf von meinem Büro, das die Zollfahndung anwesend sei. Sie haben 3 schlafende Mitabeiterin geweckt und überprüft. (unsere Öffnungszeiten waren ab 10 Uhr Morgens Empfang-Escorttermine 24 Stundenservice). Meine festangestellte Telefon- und Bürokraft (mit Steuerkarte ) , und ein Fahrer (Expolizist) und die gerade vom Termin rückkehrende MItarbeiterin. Plötzlich stand 5 Einsatzfahrzeuge der Polizei im Hof und ca 20 Zollfahnder und Polizisten in unseren Räumlichkeiten.
Sie waren unfreundlich und auf Konfrontationskurs. Nachdem mir eine Mitarbeiterin diesen Sachverhalt telefonisch mitgeteilt hatte, hab ich mir den Einsatzleiter geben lassen. Da keine richterliche Ermächtigung für diesen Einsatz vorlag, bat ich Ihn den Einsatz zu unterbrechen, das Geschäft zu verlassen und im Hof auf meine Rückkehr zu warten.
Eine Stunde später flog ich dann ein. Das sich bietende Szenario war erstreckend, es wimmelten Uniformierten. Der Hof war vollkommen blockiert von den Einsatzfahrzeugen.
Zwischenzeitlich auf mein Rückweg habe ich den Leiter des Ordnungsamtes und den Leiter der Polizei (Mir beide langjährig bekannt). Und fragte nach, was das alles denn soll?
Ihre Antwort: “Wir wissen von nichts und das ist nicht mit uns abgestimmt.” Sie schienen recht verwundert, das in ihrem Zuständigkeitsbereich “Rotlichtmilieu” dieser behördliche Übergriff stattfand.
Ich habe dann mit dem Einsatzleiter eine längeres Gespräch geführt um überhaupt deren Intention zu verstehen. Vor allen Dingen wies ich ihnen darauf hin, das ich immer ordnungsgemäß alles angemeldet habe, pünktlich meine Steuer bezahlen und alle MItarbeiterinnen bei mir steuerlich angemeldet sind. Was sich behördlichseits jederzeit ohne diesen Einsatz hätte überprüft werden können.
Zum Glück habe ich mit den Nachbarn und Firmen einen guten Kontakt, das es keine Folgen für mich und meine Famlie und Betrieb hatte. Dennoch bleibt immer etwas hängen und viel Raum für Spekulationen,z.B. Vermutungen über kriminelle Hintergründe.
Der dritte Vorfall war an dem Freitag . Dies mal von der Sitte , ca 5-6 Zivilbeamten. An diesem Abend war eine gerade aus Polen angereiste Dame, zum Vorstellungsgespräch erschienen. Alle anwesenden würden kontrolliert. Auch die Polin., die auch sogleich verhaftet werden sollte, mit der Begründung sie dürfe nicht in der Prostituion arbeiten.
Tatsächlich düfte sie jedoch nachweisbar seit Mai 2005 wegen der Freizügigkeit in Deutschland arbeiten. Es gab eine heftige Auseinandersetzung zwischen mir und der Polizei und ich hatte zum Glück ein Dokument aus dem Ministerium , welches die Voraussetzungen für die Arbeit von EU-Bürgern regelte. (Nachweis Krankenversicherung, Gewerbeanmeldung, Deutsche Meldeadresse, Freizügigkeitsbescheinigung etc.)
Im Übrigen, auch wenn behördliche Auflagen noch nicht vorweisbar sind, handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, die im Sinne der Verhältnismäßigkeit eine Verhaftung nicht rechtfertigen.
Desweiteren war die Freizügigkeitsbescheinigung Quatsch, denn EU-Bürger hatten per se das Recht ab 2005 überall in Europa selbständig zu arbeiten. Sie verursachte einen bürokratischen Aufwand, rechtswidrigen Aufwand.
Ich legte es Ihnen vor und es wurde denen klar, das sie jetzt diese Frau nicht festnehmen konnten.
Zitat eines Beamten zum meinem Mann beim rausbegleiten: “Ihre Frau kennt sich rechtlich aber sehr gut aus.”
Am nächsten Tag bekam ich von der Polizeidienststelle einen Anruf und man bat mich eine Kopie das Dokument des Ministeriums rüber zu faxen. Unversehenst würde ich zu Aufklärerin eine Behörde.
Wie man sieht ist es wichtig, seine Recht zu kennen und zwar gründlich, ansonsten ist der Wilkür Tür und Tor geöffnet. Oftmals werden Menschen zu Behördenopfern, weil diese selbst große Lücken haben, was die Rechtslage unsere Branche betrifft.

Recommended Posts

Start typing and press Enter to search

Freier Gedanken