Belehrung der Polizei München

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Uns wurde ein Dokument des KRIMINALfachdezernats München zugespielt.

Dies ist ein Beleg zur Belehrung, das Kolleginnen dort bei Kontrollen ausgehändigt wird.

Da gerade von der Polizei in München ja gern behauptet wird, sie “habe keine Handhabe” (haha), stellen wir das hier doch gern mal anonymisiert online.

Man beachte den Satz:

“Haus- und Hotelbesuche sowie Escortservices zur Ausübung der Prostitution sind in München grundsätzlich verboten.” (?!) sowie den Zusatz mit dem LICHTBILD!

Das ist nicht zulässig… da Prostitution als legaler Beruf nach Artikel 12 GG anerkannt wurde.

Ja liebes München, wir haben das ProstG seit 2002, wann kommt das bei euch mal an? Handelt hier die Polizei eigenmächtig und nach welcher rechtlichen Grundlage?

Statt der Ordnungswidrigkeiten währen vllt Hinweise auf die Rechte der Sexarbeiter und die Informationen zu Beratungsstellen eher hilfreich?

Übrigens: Daten werden mindestens 5 Jahre gespeichert, Löschung nicht möglich

6, setzen…

Belehrung Polizei München

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