Amnesty International stellt sich hinter die Menschenrechte von SexarbeiterInnen und fordert die Entkriminalisierung von Sexarbeit

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Amnesty International hat gestern am 11.08.2015 während einer Zusammenkunft in Dublin in einer Wahl darüber abgestimmt, sich von nun an für die Menschenrechte von SexarbeiterInnen einzusetzen und die Entkriminalisierung von Sexarbeit zu fordern.

Voice4Sexworkers, eine NGO von und für SexarbeiterInnen, begrüßt die längst fällige Positionierung von Amnesty International, denn dies fordert die Sexarbeiter-Bewegung weltweit seit Jahrzehnten.

In Deutschland hat man zum Beispiel bereits 1973 im Zuge des 4. Strafreform dafür plädiert den Zuhälterparagraf abzuschaffen. Die Ausbeutung von Arbeit und Ausnutzung von Zwangslagen ist bereits über das Strafgesetz (Menschenhandel §233) geregelt und verboten.

Menschen, die in der Sexarbeit tätig sind, ist nicht damit geholfen, wenn die Logistik/Infrastruktur kriminalisiert und zerstört wird, und Betreiber von Prostitutionsstätten pauschal strafrechtlich verfolgt werden. In vielen Ländern der Welt, wie zb in Frankreich und Schweden, gilt es bereits als Zuhälterei, wenn sich 2 Frauen eine Wohnung zum Arbeiten teilen. Sie werden dann der gegenseitigen Zuhälterei beschuldigt und bestraft. Statt sich gegenseitig zu unterstützen, sind sie dazu gezwungen alleine und unter erhöhtem Risiko ihrer Arbeit nachzugehen.

Entkriminalisierung bedeutet nicht kriminelle Personen/Organisationen zu schützen, denn da greifen die Strafgesetze, die für jeden anderen Bürger auch gelten. Es geht vielmehr darum, Sondergesetze abzuschaffen, die ausschließlich Menschen in der Sexarbeit betreffen und ihre Arbeit gefährlicher machen. In anderen Berufen wird auch nicht durch die Polizei kontrolliert. Außerdem haben solche Sondergesetze eine Signalwirkung und vergrößern die Stigmatisierung sowie die Diskriminierung von Menschen in der Sexarbeit, wie auch ihren Familien und Angehörigen.

Wenn es Straftaten im Prostitutionsgewerbe gibt, reicht das Strafrecht, wie für alle anderen Branchen vollkommen aus. Es braucht keine Sonderstrafgesetze speziell für das Prostitutionsgewerbe. Die Fallzahlen aus dem Lagebericht Menschenhandel und Zuhälterei sind seit Jahren in Deutschland rückläufig, wie man den Statistiken des BKA entnehmen kann.

Menschen in der Sexarbeit haben genauso wie andere ein Recht auf freie Berufswahl, ohne dafür pauschal als kriminelle eingestuft und verdachtsunabhängig sowie jederzeit von der Polizei kontrolliert zu werden.

Pressemitteilung als PDF zum Download

 

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