Die Pommesbuden-Lüge

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Warum man Pommesbuden nicht mit Prostitutionsstätten vergleichen kann:

– Pommesbuden unterliegen keiner Sperrbezirksverordnung

– Pommesbuden waren nicht jahrzehntelang in Deutschland verboten

– Pommesbudenmitarbeiter sind nicht gesondert behördlich oder polizeilich registriert

– die Förderung der Arbeit in Pommesbuden wurde nicht strafrechtlich verfolgt

– MitarbeiterInnen von Pommesbuden mussten nicht jahrzehnte lang regelmäßig zur medizischen Zwangsunterschungen (inkl polizeilicher Verbringung bei nichterscheinen)

– es gibt kein eingeschränktes Weisungsrecht von Pommesbudenbetreibern.

– die Ausübung dieses Weisungsrechts wird auch nicht als „Pommesbudenzuhälterei“ strafrechtlich verfolgt

– es gibt kein Honarar-Abtretungsverbot für PommesbudenmitarbeiterInnen

– PommesbudenmitarbeiterInnen werden nicht gesondert strafrechtlich vor Ausbeutung geschützt.

– es gibt keine strafrechtliche Spezialverfolgung des Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung in Pommesbuden

– es gibt keine Polizeigesetze, die das jederzeitige Betreten von Pommesbuden -auch ohne Gefahr im Verzug- erlauben

– es gibt keine Werbeverbot für Pommesbuden

– MitarbeiterInnen von Pommesbuden werden in der Regel nicht durch Razzien von der Arbeit abgehalten

– es gibt auch keine ständigen Pommesbudenkontrollen durch Hunderschaften der Polizei

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– niemand versucht , täglich die Steuern von PommesbudenmitarbeiterInnen einzukassieren bzw. zu diesem Zweck die Steuerfahndung auf sie zu setzen

– es gibt keine Kampagnen zur Sensibilisierung von Pommesbudenbesuchern

– bei Mitarbeitern von Pommesbuden hat das Jugendamt keine Bedenken bei der Erziehung der Kinder

– es gibt für Pommesbudenmitarbeiter kein Vermittlungsverbot seitens der Bundesagentur für Arbeit

– nebenberufliche Mitarbeiter einer Pommesbude müssen nicht den Verlust ihres Haupt-Jobs fürchten

– es gibt für selbständige ausländische Mitarbeiterinnen aus NICHT-EU-Staaten kein generelles Beschäftigungsverbot

– Pommesbudenmitarbeiter werden bei den normalen Behörden betreut und beraten und nicht durch exterene Beratungsstellen

– Pommesbudenmitarbeiter werden nicht zum Ausstieg gedrängt

– und auch nicht der Verbot in Gemeinden unter 20.000 bis 50.000 Einwohnern Pommesbuden zu betreiben

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Comments
  • Sybille Berger
    Antworten

    Genauso ist es. Wenn diese Doppelmoral nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen.

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