Die Pommesbuden-Lüge
Warum man Pommesbuden nicht mit Prostitutionsstätten vergleichen kann:
– Pommesbuden unterliegen keiner Sperrbezirksverordnung
– Pommesbuden waren nicht jahrzehntelang in Deutschland verboten
– Pommesbudenmitarbeiter sind nicht gesondert behördlich oder polizeilich registriert
– die Förderung der Arbeit in Pommesbuden wurde nicht strafrechtlich verfolgt
– MitarbeiterInnen von Pommesbuden mussten nicht jahrzehnte lang regelmäßig zur medizischen Zwangsunterschungen (inkl polizeilicher Verbringung bei nichterscheinen)
– es gibt kein eingeschränktes Weisungsrecht von Pommesbudenbetreibern.
– die Ausübung dieses Weisungsrechts wird auch nicht als „Pommesbudenzuhälterei“ strafrechtlich verfolgt
– es gibt kein Honarar-Abtretungsverbot für PommesbudenmitarbeiterInnen
– PommesbudenmitarbeiterInnen werden nicht gesondert strafrechtlich vor Ausbeutung geschützt.
– es gibt keine strafrechtliche Spezialverfolgung des Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung in Pommesbuden
– es gibt keine Polizeigesetze, die das jederzeitige Betreten von Pommesbuden -auch ohne Gefahr im Verzug- erlauben
– es gibt keine Werbeverbot für Pommesbuden
– MitarbeiterInnen von Pommesbuden werden in der Regel nicht durch Razzien von der Arbeit abgehalten
– es gibt auch keine ständigen Pommesbudenkontrollen durch Hunderschaften der Polizei
– niemand versucht , täglich die Steuern von PommesbudenmitarbeiterInnen einzukassieren bzw. zu diesem Zweck die Steuerfahndung auf sie zu setzen
– es gibt keine Kampagnen zur Sensibilisierung von Pommesbudenbesuchern
– bei Mitarbeitern von Pommesbuden hat das Jugendamt keine Bedenken bei der Erziehung der Kinder
– es gibt für Pommesbudenmitarbeiter kein Vermittlungsverbot seitens der Bundesagentur für Arbeit
– nebenberufliche Mitarbeiter einer Pommesbude müssen nicht den Verlust ihres Haupt-Jobs fürchten
– es gibt für selbständige ausländische Mitarbeiterinnen aus NICHT-EU-Staaten kein generelles Beschäftigungsverbot
– Pommesbudenmitarbeiter werden bei den normalen Behörden betreut und beraten und nicht durch exterene Beratungsstellen
– Pommesbudenmitarbeiter werden nicht zum Ausstieg gedrängt
– und auch nicht der Verbot in Gemeinden unter 20.000 bis 50.000 Einwohnern Pommesbuden zu betreiben
Genauso ist es. Wenn diese Doppelmoral nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen.